Kurztitel
Lehrplan - land- und forstwirt. berufspädagogische Akademien
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 425/1989 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001Bundesgesetzblatt Nr. 425 aus 1989, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 409 aus 2001,
Index
71 Land- und forstwirtschaftliche Schulen
Beachte
Anlage 2
Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. II Abs. 1 Z 1)Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Artikel römisch zwei, Absatz eins, Ziffer eins,)
Text
6. Politische Bildung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Studierende soll in seinem Unterricht das Unterrichtsprinzip der politischen Bildung berücksichtigen können.
Lehrstoff (1 Wochenstunde Seminar):
Didaktische Probleme der politischen Bildung:
Historische Wahrheit, Objektivität, Ausgewogenheit; Pluralismus der Ziele, Toleranz.
Methodik der politischen Bildung:
Schüleraktivitäten in der Diskussion, Diskussionsdisziplin.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum kritischen Verständnis für Probleme des öffentlichen Lebens und für komplexe Zusammenhänge sowie die Aktualität. Dementsprechend kommt bei Divergenzen zwischen der Theorie und der politischen bzw. wirtschaftlichen Wirklichkeit das größere Gewicht der letzteren zu.
Die im Unterricht erarbeiteten Grundsätze werden umso eher von den Studierenden angenommen werden, je stärker sie der Lehrer bzw. Lehrbeauftragte in seinem eigenen Unterricht anwendet.