Kurztitel
Koproduktionsabkommen Österreich - Schweiz
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 642/1990 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 100/2011Bundesgesetzblatt Nr. 642 aus 1990, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 100 aus 2011,
Index
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
Langtitel
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEM SCHWEIZERISCHEN BUNDESRAT ÜBER DIE BEZIEHUNGEN AUF DEM GEBIETE DES FILMS (KOPRODUKTIONSABKOMMEN ÖSTERREICH - SCHWEIZ)
StF: BGBl. Nr. 642/1990 (NR: GP XVII RV 1306 AB 1345 S. 146. BR: AB 3912 S. 531.)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Anlage und Briefwechsel wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 15 Abs. 1 des Abkommens wurden am 11. Juni bzw. 22. August 1990 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 15 Abs. 1 mit 1. November 1990 in Kraft.Die Mitteilungen gemäß Artikel 15, Absatz eins, des Abkommens wurden am 11. Juni bzw. 22. August 1990 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 15, Absatz eins, mit 1. November 1990 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Regierung der Republik Österreich
und
der Schweizerische Bundesrat,und, der Schweizerische Bundesrat,
in dem Bestreben, die Zusammenarbeit beider Staaten auf dem Gebiete
des Films weiterzuentwickeln,
von dem Wunsch geleitet, die Gemeinschaftsproduktion von Filmen, die dem Filmschaffen beider Länder förderlich sein können, zu vertiefen und zu begünstigen,
sind wie folgt übereingekommen: