Norm Gleichwertigkeiten im Hochschulbetrieb× ▾ ‹›Gliederung Gleichwertigkeiten im Hochschulbetrieb Fassungen (Gesetz) ab 19.09.1990 — BGBl. Nr. 588/1990 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute19.09.1990 BGBl. Nr. 588/1990 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Änderungen Letzte Änderung Novellierungsintensität Zeitstrahl Skala Kurzfristig Langfristig zuletzt geändert:über 10 Jahre5–10 Jahre2–5 Jahre1–2 Jahreunter 1 Jahr Art. 1