Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Studienordnung für den Studienversuch Mechatronik
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 313/1990 aufgehoben durch BGBl. Nr. 612/1995Bundesgesetzblatt Nr. 313 aus 1990, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 612 aus 1995,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 4Paragraph 4
Index
72/02 Studienrecht allgemein
Text
Zulassung zur ersten Diplomprüfung
§ 4.Paragraph 4,
(1)Absatz eins,Die Zulassung zu einer Teilprüfung der ersten Diplomprüfung (§ 5 Abs. 2 lit. a) oder zu einem Prüfungsteil einer solchen Teilprüfung (§ 5 Abs. 4) setzt die gültige Inskription und den Abschluß der für die betreffende Prüfung in Betracht kommenden Lehrveranstaltung(en) sowie die positive Beurteilung bestimmter Teilprüfungen (Prüfungsteile) nach Maßgabe der Bestimmungen des Studienplanes (§ 5 Abs. 5 des Bundesgesetzes über technische Studienrichtungen), den Nachweis von Kenntnissen der Darstellenden Geometrie und einer Praxis in einer Lehrwerkstätte voraus.Die Zulassung zu einer Teilprüfung der ersten Diplomprüfung (Paragraph 5, Absatz 2, Litera a,) oder zu einem Prüfungsteil einer solchen Teilprüfung (Paragraph 5, Absatz 4,) setzt die gültige Inskription und den Abschluß der für die betreffende Prüfung in Betracht kommenden Lehrveranstaltung(en) sowie die positive Beurteilung bestimmter Teilprüfungen (Prüfungsteile) nach Maßgabe der Bestimmungen des Studienplanes (Paragraph 5, Absatz 5, des Bundesgesetzes über technische Studienrichtungen), den Nachweis von Kenntnissen der Darstellenden Geometrie und einer Praxis in einer Lehrwerkstätte voraus.
(2)Absatz 2,Im Falle des § 5 Abs. 2 lit. b setzt die Zulassung zu einem der beiden Teile der kommissionellen Prüfung voraus:Im Falle des Paragraph 5, Absatz 2, Litera b, setzt die Zulassung zu einem der beiden Teile der kommissionellen Prüfung voraus:
die erfolgreiche Teilnahme an den für die zu prüfenden Fächer im Studienplan vorgeschriebenen Übungen, Seminaren, Proseminaren, Privatissima, Praktika, Arbeitsgemeinschaften und Konversatorien.
(3)Absatz 3,Die Zulassung zum zweiten Teil der kommissionellen Prüfung setzt weiters die Inskription von vier Semestern, die positive Ablegung des ersten Teils dieser Prüfung sowie den Nachweis von Kenntnissen der Darstellenden Geometrie und einer Praxis in einer Lehrwerkstätte voraus.
Zuletzt aktualisiert am
17.10.2025
Dokumentnummer
NOR12122972
Alte Dokumentnummer
N7199012048J