Kurztitel
Filmwirtschaftliche Beziehungen - Regelungen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 695/1990 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 100/2011Bundesgesetzblatt Nr. 695 aus 1990, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 100 aus 2011,
Index
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
Langtitel
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REGIERUNG DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND ÜBER DIE BEZIEHUNGEN AUF DEM GEBIET DES FILMS
StF: BGBl. Nr. 695/1990 (NR: GP XVII RV 1335 AB 1346 S. 146. BR: AB 3913 S. 531.)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Anlage und zwei Briefwechseln wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 15 Abs. 1 des Abkommens wurden am 27. August 1990 bzw. am 21. September 1990 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 15 Abs. 1 mit 1. November 1990 in Kraft.Die Mitteilungen gemäß Artikel 15, Absatz eins, des Abkommens wurden am 27. August 1990 bzw. am 21. September 1990 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 15, Absatz eins, mit 1. November 1990 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Regierung der Republik Österreich
und
die Regierung der Bundesrepublik Deutschland -
in dem Bestreben, die Zusammenarbeit beider Staaten auf dem Gebiet
des Films weiterzuentwickeln,
in dem Bestreben, das Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die Regelung der gegenseitigen filmwirtschaftlichen Beziehungen vom 27. September 1966 *1) den gegenwärtigen Verhältnissen anzupassen,
in dem Wunsch, die Gemeinschaftsproduktion von Filmen, die dem Filmschaffen beider Länder förderlich sein können, zu vertiefen und zu begünstigen,
in dem Wunsch, auch den Absatz von Filmen aus der Gemeinschaftsproduktion und von nationalen Produktionen des Partnerlands zu fördern -
sind wie folgt übereingekommen:
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*1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 242/1966*1) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 242 aus 1966,