Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Privatschule „Freie Waldorfschule Innsbruck''
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 398/1990 aufgehoben durch BGBl. Nr. 403/1991Bundesgesetzblatt Nr. 398 aus 1990, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 403 aus 1991,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Text
§ 1. Die 1. bis 6. Schulstufe der nach ausländischem Lehrplan geführten Privatschule „Freie Waldorfschule Innsbruck'' wird als zur Erfüllung der Schulpflicht geeignet anerkannt. Paragraph eins, Die 1. bis 6. Schulstufe der nach ausländischem Lehrplan geführten Privatschule „Freie Waldorfschule Innsbruck'' wird als zur Erfüllung der Schulpflicht geeignet anerkannt.
Dokumentnummer
NOR12123113
Alte Dokumentnummer
N7199012727J