Kurztitel
Österr. Kulturinstitut in Prag, Kulturzentrum der ČSSR in Wien
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 310/1990 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 224/2001Bundesgesetzblatt Nr. 310 aus 1990, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 224 aus 2001,
Index
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
Langtitel
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über die Errichtung und Tätigkeit eines Österreichischen Kulturinstitutes in Prag und eines Kultur- und Informationszentrums der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik in Wien
(NR: GP XVII RV 981 AB 1134 S.130. BR: AB 3809 S. 525.)
StF: BGBl. Nr. 310/1990
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt:
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 10 wurden am 14. März bzw. 20. April 1990 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 10 mit 1. Juli 1990 in Kraft.Die Mitteilungen gemäß Artikel 10, wurden am 14. März bzw. 20. April 1990 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 10, mit 1. Juli 1990 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich und die Tschechoslowakische Sozialistische Republik haben,
im Bestreben, auf der Grundlage der Schlußakte und anderer einschlägiger Dokumente der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa einen Beitrag zur weiteren Entwicklung der freundschaftlichen Beziehungen zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik sowie zwischen den Völkern beider Staaten zu leisten,
im Bewußtsein, daß das gegenseitige Kennenlernen und die bessere Verständigung zwischen den Menschen beider Staaten einen wichtigen Beitrag zur Festigung des Friedens darstellt,
vom Wunsche geleitet, ihre Zusammenarbeit auf kulturellem, erzieherischem und wissenschaftlichem Gebiet zu intensivieren,
vereinbart, dieses Abkommen abzuschließen und sind wie folgt übereingekommen: