Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Einreihung von Unterrichtsveranstaltungen der Lehrbeauftragten
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 498/1990 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 256/2004Bundesgesetzblatt Nr. 498 aus 1990, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 256 aus 2004,
Index
70/11 Sonstiges Schulen
Langtitel
Verordnung des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Sport vom 10. Juli 1990 über die Einreihung von Unterrichtsveranstaltungen der Lehrbeauftragten im Bereich des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Sport
StF: BGBl. Nr. 498/1990
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 3 des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 656/1987 über die Abgeltung von bestimmten Unterrichts- und Erziehungstätigkeiten im Bereich des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Sport und des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Gesundheit und öffentlicher Dienst und dem Bundesminister für Finanzen für den Bereich des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Sport verordnet: Auf Grund des Paragraph 3, des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Nr. 656 aus 1987, über die Abgeltung von bestimmten Unterrichts- und Erziehungstätigkeiten im Bereich des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Sport und des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Gesundheit und öffentlicher Dienst und dem Bundesminister für Finanzen für den Bereich des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Sport verordnet:
Schlagworte
Unterrichtstätigkeit
Dokumentnummer
NOR11009931
Alte Dokumentnummer
N7199013089J