Den fachtheoretischen und didaktischen Unterrichtsveranstaltungen, soweit sie nicht unter Z 1 fallen, sowie den Unterrichtsveranstaltungen der Schulpraxis:Den fachtheoretischen und didaktischen Unterrichtsveranstaltungen, soweit sie nicht unter Ziffer eins, fallen, sowie den Unterrichtsveranstaltungen der Schulpraxis:
Unterrichtsveranstaltungen, soweit sie nicht unter Z 1 oder 3 fallen, insbesondere Unterrichtsveranstaltungen der Didaktik und der schulpraktischen Ausbildung sowie Ergänzende Studienveranstaltungen, soweit die genannten Unterrichtsveranstaltungen in eine der Lehrverpflichtungsgruppen I bis III eingestuft sind, ferner die Freigegenstände Heimerziehung, Erwachsenenbildung und Berufspädagogische Tatsachenforschung.Unterrichtsveranstaltungen, soweit sie nicht unter Ziffer eins, oder 3 fallen, insbesondere Unterrichtsveranstaltungen der Didaktik und der schulpraktischen Ausbildung sowie Ergänzende Studienveranstaltungen, soweit die genannten Unterrichtsveranstaltungen in eine der Lehrverpflichtungsgruppen römisch eins bis römisch drei eingestuft sind, ferner die Freigegenstände Heimerziehung, Erwachsenenbildung und Berufspädagogische Tatsachenforschung.