Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Formulare nach dem Studienförderungsgesetz 1983
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 594/1990 aufgehoben durch BGBl. Nr. 693/1992Bundesgesetzblatt Nr. 594 aus 1990, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 693 aus 1992,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Inkrafttretensdatum
23.11.1991
Außerkrafttretensdatum
13.11.1992aufgehoben durch BGBl. Nr. 693/1992
Index
72/13 Studienförderung
Text
§ 1. Für Anträge und Nachweise nach dem Studienförderungsgesetz sind nachstehende Formblätter zu verwenden: Paragraph eins, Für Anträge und Nachweise nach dem Studienförderungsgesetz sind nachstehende Formblätter zu verwenden:
für den Antrag auf Gewährung und Erhöhung einer Studienbeihilfe das Formular nach dem Muster der Anlage 1 (Anm.: Anlage nicht darstellbar);für den Antrag auf Gewährung und Erhöhung einer Studienbeihilfe das Formular nach dem Muster der Anlage 1 Anmerkung, Anlage nicht darstellbar);
für den Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zur Studienbeihilfe die Formulare nach dem Muster der Anlagen 2 und 3 (Anm.: Anlagen nicht darstellbar);für den Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zur Studienbeihilfe die Formulare nach dem Muster der Anlagen 2 und 3 Anmerkung, Anlagen nicht darstellbar);
für den Antrag auf Gewährung einer Beihilfe für ein Auslandsstudium die Formulare nach dem Muster der Anlagen 1 und 4 (Anm.: Anlagen nicht darstellbar);für den Antrag auf Gewährung einer Beihilfe für ein Auslandsstudium die Formulare nach dem Muster der Anlagen 1 und 4 Anmerkung, Anlagen nicht darstellbar);
für die Überprüfung bei Anträgen auf Gewährung eines Leistungsstipendiums das Formular nach dem Muster der Anlage 5 (Anm.: Anlage nicht darstellbar);für die Überprüfung bei Anträgen auf Gewährung eines Leistungsstipendiums das Formular nach dem Muster der Anlage 5 Anmerkung, Anlage nicht darstellbar);
für die Überprüfung bei Anträgen auf Gewährung eines Förderungsstipendiums das Formular nach dem Muster der Anlage 6 (Anm.: Anlage nicht darstellbar);für die Überprüfung bei Anträgen auf Gewährung eines Förderungsstipendiums das Formular nach dem Muster der Anlage 6 Anmerkung, Anlage nicht darstellbar);
für die Nachweise der sozialen Bedürftigkeit Formulare nach dem Muster der Anlagen 7, 8, 9 und 10 (Anm.: Anlagen nicht darstellbar);für die Nachweise der sozialen Bedürftigkeit Formulare nach dem Muster der Anlagen 7, 8, 9 und 10 Anmerkung, Anlagen nicht darstellbar);
für den Nachweis von Studienbehinderungen das Formular nach dem Muster der Anlage 11 (Anm.: Anlage nicht darstellbar);für den Nachweis von Studienbehinderungen das Formular nach dem Muster der Anlage 11 Anmerkung, Anlage nicht darstellbar);
für den Nachweis des Studienerfolges das Formular nach dem Muster der Anlage 12 (Anlage nicht darstellbar).
Dokumentnummer
NOR12123695
Alte Dokumentnummer
N7199117572J