Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Berufsbezeichnung „Akademisch geprüfter Krankenhausmanager/Akademisch geprüfte Krankenhausmanagerin“
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 250/1991 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 48/1997Bundesgesetzblatt Nr. 250 aus 1991, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 48 aus 1997,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
72/02 Studienrecht allgemein
Text
Der Rektor der Wirtschaftsuniversität Wien hat Absolventen des von dieser Universität durchgeführten Hochschullehrganges für Krankenhausmanagement nach erfolgreicher Absolvierung der im Unterrichtsplan vorgeschriebenen Zwischeneinzelprüfungen, der Diplomarbeit, der Abschlußprüfungen sowie der vorgeschriebenen Praxis die Berufsbezeichnung „Akademisch geprüfter Krankenhausmanager/Akademisch geprüfte Krankenhausmanagerin“ zu verleihen.
Zuletzt aktualisiert am
28.10.2025
Dokumentnummer
NOR12123456
Alte Dokumentnummer
N7199110299X