Kurztitel
Lehrplan - griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 441/1991 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 225/2011Bundesgesetzblatt Nr. 441 aus 1991, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 225 aus 2011,
Text
Lehrplan für den griechisch-orientalischen (orthodoxen) Religionsunterricht an mittleren und höheren Schulen (Sekundarstufe II)Lehrplan für den griechisch-orientalischen (orthodoxen) Religionsunterricht an mittleren und höheren Schulen (Sekundarstufe römisch zwei)
I. Allgemeines Lehr- und Bildungsziel:römisch eins. Allgemeines Lehr- und Bildungsziel:
Der orthodoxe Religionsunterricht hat die Aufgabe, der orthodoxen Jugend, die der Jurisdiktion der Orthodoxen Autokephalen Kirchen angehört, religiös zu erziehen und sie in die religiösen bzw. national-kulturellen Traditionen und in die Grundsätze des Glaubens und der Sittlichkeit einzuführen.
Besonders wird angestrebt, im Hinblick auf die Herkunft der Mehrheit der in Österreich lebenden orthodoxen Jugend, ihr die Geschichte der orthodoxen Kirche und Kultur sowie die historischen Beziehungen zwischen Kirche und Nation zu vermitteln und die Notwendigkeit der Bewahrung der konfessionellen Identität bewußter zu machen.
II. Allgemeine Grundsätze:römisch zwei. Allgemeine Grundsätze:
Der orthodoxe Religionsunterricht wird vor allem als Gruppenunterricht gemäß § 7a des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt.Der orthodoxe Religionsunterricht wird vor allem als Gruppenunterricht gemäß Paragraph 7 a, des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt.
Die Abhaltung des orthodoxen Religionsunterrichtes an Pflichtschulen, mittleren und höheren Schulen schließt die Weiterführung von bisherigen bewährten Formen des Unterrichtes im Rahmen der Kirchengemeinden nicht aus.
III. Allgemeine didaktische Grundsätze:römisch drei. Allgemeine didaktische Grundsätze:
Die im allgemeinen gültigen didaktischen Grundsatze sind auch für den orthodoxen Religionsunterricht anzuwenden, soweit dessen Eigenart bzw. Diasporasituation es zulassen.
Für den Aufbau der einzelnen Unterrichtsstunden sind die von den Orthodoxen Autokephalen Kirchen herausgegebenen oder bewilligten Lehrbücher und Lehrmittel maßgebend.
IV. Lehrstoff:römisch vier. Lehrstoff:
(Anm.: aufgehoben durch BGBl. II Nr. 248/2008)Anmerkung, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 248 aus 2008,)
(Anm.: aufgehoben durch BGBl. II Nr. 248/2008)Anmerkung, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 248 aus 2008,)
(Anm.: aufgehoben durch BGBl. II Nr. 248/2008)Anmerkung, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 248 aus 2008,)
(Anm.: aufgehoben durch BGBl. II Nr. 243/2010)Anmerkung, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 243 aus 2010,)
(Anm.: aufgehoben durch BGBl. II Nr. 243/2010)Anmerkung, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 243 aus 2010,)
(Anm.: aufgehoben durch BGBl. II Nr. 243/2010)Anmerkung, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 243 aus 2010,)
(Anm.: aufgehoben durch BGBl. II Nr. 243/2010)Anmerkung, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 243 aus 2010,)
Kirche, eine neue Gesellschaft auf den Weg
Die Kirche als neue Gesellschaft
organisiert sich und lehrt
etabliert sich in Europa und spaltet sich
in der neueren Geschichte
Die Orthodoxe Kirche und die Orthodoxen Autokephalen Kirchen
Die christliche Welt heute. Der Beitrag der Orthodoxie zur christlichen Einheit.
Theologie, Kultus und Leben der Kirche
Aus der Theologie der Kirche
Aus dem Kultus, der Hymnologie, der orthodoxen Ikonographie und dem Festkreis der Kirche
Christentum und die Religionen
Wesen, Gabe und Bezweifelung der christlichen Lehre und Kirche
Christliche Ethik
Voraussetzungen des ethischen Lebens
Ausgangspunkte, Ziele und Ausdrücke des christlichen Lebens
Kritische existentielle Zustände
Gesellschaftliche Forderungen des ethischen Lebens