Rechtstracker.at

Anl. 1

Fassungen
11.03.1991 bis 31.12.1994 — BGBl. Nr. 290/1991 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 111.03.199131.12.1994 BGBl. Nr. 290/1991 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. III Nr. 98/2015

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Europäischer Plan - Wirtschaftswissenschaften (SPES)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 290 aus 1991, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 98 aus 2015,

Typ

Vertrag – EWG

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

11.03.1991BGBl. Nr. 290/1991

Außerkrafttretensdatum

31.12.1994aufgehoben durch BGBl. III Nr. 98/2015

Index

79/02 Forschung

Text

                                                     ANHANG A

                                                    ----------

ZIELE UND ZUSAMMENFASSUNG DES EUROPÄISCHEN PLANS FÜR DIE STIMULIERUNG

DER WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTEN (1989 bis 1992) (SPES)

  1. Ziffer eins
    Das Programm umfaßt ein Bündel von Aktivitäten, durch die ein Netz der Zusammenarbeit und des Austausches zwischen Wirtschaftswissenschaftlern von höchstem fachlichen Rang auf Gemeinschaftsebene geschaffen werden soll.
Folgende Ziele sollen erreicht werden:
  • Strichaufzählung
    Die Mobilität der Wirtschaftswissenschaftler aus der Gemeinschaft sowie die Zusammenarbeit bei gemeinsamen Forschungsvorhaben oder Forschungsnetzen, an denen Forscher aus verschiedenen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft mitwirken, sollen gefördert werden.
  • Strichaufzählung
    Die Ausbildungsmöglichkeiten sollen verbessert werden, indem Doktoranden und Forschern aus den Mitgliedstaaten der Gemeinschaft Anreize gegeben werden, ihre Arbeiten an Universitäten oder Forschungszentren der Gemeinschaft außerhalb ihres Herkunftslandes durchzuführen.
  • Strichaufzählung
    Junge Wirtschaftswissenschaftler, die seit einiger Zeit in führenden Wissenschaftszentren außerhalb der Gemeinschaft arbeiten, sollen zur Rückkehr in die Gemeinschaft bewegt werden.
  • Strichaufzählung
    Der Austausch von Kenntnissen und Informationen zwischen Wirtschaftswissenschaftlern aus den Mitgliedstaaten der Gemeinschaft soll gefördert oder unterstützt werden.

  1. Ziffer 2
    Zur Durchführung des Programms sollen eingesetzt werden:
  • Strichaufzählung
    Stipendien, Forschungszulagen, Zuschüsse für multinationale Forschungsnetze oder -vorhaben;
  • Strichaufzählung
    Zuwendungen für Lehrveranstaltungen auf hohem Niveau, die in Zusammenarbeit mit den betreffenden Wissenschaftsgemeinschaften veranstaltet werden und Erleichterung der Durchführung von Untersuchungen und Studien sowie des Zugangs zu Datenbanken.

  1. Ziffer 3
    Anträge von Personen oder Institutionen auf finanzielle
Unterstützung können nur dann berücksichtigt werden, wenn sie allen folgenden Kriterien entsprechen:
  1. Litera a
    hervorragendes wissenschaftliches Niveau;
  2. Litera b
    multinationaler europäischer Aspekt (transnationale Zusammenarbeit oder Arbeiten außerhalb des Herkunftslands);
  3. Litera c
    europäische Bedeutung des Forschungsgegenstands entweder hinsichtlich seines allgemeinen wissenschaftlichen Wertes oder hinsichtlich seines praxisbezogenen analytischen Inhalts.
Bei vergleichbarer wissenschaftlicher und technischer Qualität finden diejenigen Vorhaben besondere Beachtung, die geeignet sind, Unterschiede des wissenschaftlichen und technischen Entwicklungsstands zwischen den Mitgliedstaaten abzubauen und so zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt der Europäischen Gemeinschaft beizutragen.

  1. Ziffer 4
    Forschungsthemen sind unter anderem:
    1. Litera i
      das Programm des gemeinschaftlichen Binnenmarkts und Themen aus dem Bereich der mikroökonomischen Analyse, einschließlich der industriellen Organisation und der wirtschaftlichen Aspekte der Regelungspolitik (zB bei Normen);
    2. Sub-Litera, i, i
      die Ökonomie der europäischen Integration, einschließlich Fragen des Nord-Süd-Verhältnisses der Regionen innerhalb der Gemeinschaft;

iii) die Faktoren des Wirtschaftswachstums in Westeuropa, einschließlich dynamischer Faktoren wie Spitzentechnologie und Innovation sowie deren Grenzen, wie etwa umweltpolitische Belange;

  1. Sub-Litera, i, v
    Systemprobleme im Bereich der Geldpolitik und die Koordinierung der makroökonomischen- und Steuerpolitik;
    1. Litera v
      Probleme der Handelspolitik und die Rolle Westeuropas in der internationalen Arbeitsteilung;
  2. Sub-Litera, v, i
    Probleme der Beschäftigungs-, Gesundheits- und Sozialpolitik, die im Vergleich zu den Vereinigten Staaten oder Japan in Westeuropa recht unterschiedlich ausgeprägt sind;

vii) methodologische Probleme und Fragen der Modellrechnung, die sich auf die vorstehend genannten Themen beziehen oder von grundsätzlichem Interesse sind, Erstellung statistischer Konzepte und Bestimmung adäquater technischer, sozialer und ökonomischer Indikatoren sowie präzisere Wirtschaftsmodelle.

Schlagworte

Forschungsvorhaben, Beschäftigungspolitik, Gesundheitspolitik

Zuletzt aktualisiert am

12.08.2015

Gesetzesnummer

10009767

Dokumentnummer

NOR12123537

Alte Dokumentnummer

N7199111084L