Rechtstracker.at

§ 2

Fassungen
01.10.1991 bis 30.09.2003 — BGBl. Nr. 498/1991 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 201.10.199130.09.2003 BGBl. Nr. 498/1991 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 48/1997

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Studienordnung für den Studienversuch Angewandte Geowissenschaften

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 498 aus 1991, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 48 aus 1997,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 2

Inkrafttretensdatum

01.10.1991BGBl. Nr. 498/1991

Außerkrafttretensdatum

30.09.2003aufgehoben durch BGBl. I Nr. 48/1997

Index

72/02 Studienrecht allgemein

Beachte

Tritt für die ordentlichen Studierenden mit dem Inkrafttreten der Studienpläne der jeweiligen Studienrichtung an der jeweiligen Universität oder Hochschule, spätestens jedoch mit Ablauf des 30. September 2003 außer Kraft vergleiche Paragraph 75, Absatz 3, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 53 aus 2002,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 48 aus 1997,).

Text

Studiendauer und Studienabschnitte

Paragraph 2,

  1. Absatz eins,Der Studienversuch Angewandte Geowissenschaften besteht aus zwei Studienabschnitten und erfordert einschließlich der für die Anfertigung der Diplomarbeit vorgesehenen Zeit die Inskription von zehn Semestern. Die zwei Studienabschnitte umfassen je fünf Semester. Die Gesamtstundenzahl darf 210 Wochenstunden nicht überschreiten.
  2. Absatz 2,Der erste Studienabschnitt hat die Aufgabe, die Grundlagen für die wissenschaftliche Berufsvorbildung in den Angewandten Geowissenschaften zu vermitteln.
  3. Absatz 3,Der zweite Studienabschnitt dient der Vertiefung der Bildung und Ausbildung auf den Gebieten der Angewandten Geowissenschaften.
  4. Absatz 4,Jeder Studienabschnitt wird mit einer Diplomprüfung abgeschlossen.

Zuletzt aktualisiert am

13.10.2025

Gesetzesnummer

10009772

Dokumentnummer

NOR12123582

Alte Dokumentnummer

N7199111308L

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1991/498/P2/NOR12123582