Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Amerikanische Internationale Schule in Wien (USA)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 665/1991Bundesgesetzblatt Nr. 665 aus 1991,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 7Artikel 7
Index
79/01 Schulen, Universitäten
Text
Artikel 7
Dieses Übereinkommen gilt auf unbestimmte Zeit.
Jede der Vertragsparteien kann dieses Übereinkommen schriftlich auf diplomatischem Weg kündigen. Die Kündigung wird 270 Tage nach Empfang der Mitteilung durch die andere Partei wirksam.
Geschehen zu Wien, am 13. September 1989, in zwei Urschriften in deutscher und englischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise authentisch sind.
Zuletzt aktualisiert am
16.02.2017
Dokumentnummer
NOR12123604
Alte Dokumentnummer
N7199111821L