Kurztitel
Ergänzungsstudium zum Erwerb des internationalen Magisteriums der Betriebswirtschaftslehre an der Universität Linz
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 247/1991 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 48/1997Bundesgesetzblatt Nr. 247 aus 1991, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 48 aus 1997,
Index
72/02 Studienrecht allgemein
Text
Studienfächer
§ 4.Paragraph 4,
(1)Absatz eins,Während des Orientierungssemesters sind im Studienplan Lehrveranstaltungen im Umfang von insgesamt acht Wochenstunden festzulegen, die der Orientierung an der Universität sowie der Beherrschung der deutschen Sprache zu dienen haben.
(2)Absatz 2,Während der beiden Hauptsemester sind im Studienplan Lehrveranstaltungen im Umfang von insgesamt 32 Wochenstunden aus folgenden Pflicht- und Wahlfächern festzulegen:
Name des Faches Zahl der
Wochenstunden
a) Allgemeine Betriebswirtschaftslehre................... 6
b) Zwei besondere Betriebswirtschaftslehren
nach Wahl des Studierenden............................ 12
c) Volkswirtschaftstheorie oder -politik................. 4
d) Weitere Lehrveranstaltungen, die das
Studium sinnvoll ergänzen, nach Maßgabe
des Studienplanes und des vorhandenen
Lehrangebotes, insbesondere Deutsch
als Fremdsprache...................................... 10