Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Studienordnung für die Studienrichtung Skandinavistik
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 39/1992 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 48/1997Bundesgesetzblatt Nr. 39 aus 1992, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 48 aus 1997,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 8Paragraph 8
Index
72/07 Geistes- und naturwissenschaftliche Studienrichtungen
Beachte
Tritt für die ordentlichen Studierenden mit dem Inkrafttreten der Studienpläne der jeweiligen Studienrichtung an der jeweiligen Universität oder Hochschule, spätestens jedoch mit Ablauf des 30. September 2003 außer Kraft (vgl. § 75 Abs. 3 idF BGBl. I Nr. 53/2002, BGBl. I Nr. 48/1997).Tritt für die ordentlichen Studierenden mit dem Inkrafttreten der Studienpläne der jeweiligen Studienrichtung an der jeweiligen Universität oder Hochschule, spätestens jedoch mit Ablauf des 30. September 2003 außer Kraft vergleiche Paragraph 75, Absatz 3, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 53 aus 2002,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 48 aus 1997,).
Text
Zweite Diplomprüfung
§ 8.Paragraph 8,
(1)Absatz eins,Prüfungsfächer des ersten Teiles der zweiten Diplomprüfung sind:
Skandinavische Sprachwissenschaft;
Skandinavische Literaturwissenschaft;
Dänisch oder Isländisch oder Norwegisch oder Schwedisch einschließlich Sprachbeherrschung;
das gemäß § 6 Abs. 1 lit. d gewählte Fach.das gemäß Paragraph 6, Absatz eins, Litera d, gewählte Fach.
(2)Absatz 2,Der zweite Teil der zweiten Diplomprüfung ist mündlich und als kommissionelle Prüfung vor einem Prüfungssenat abzuhalten und hat zu umfassen:
eine Prüfung aus jenem Teilgebiet des Prüfungsfaches, dem das Thema der Diplomarbeit zuzuordnen ist, und
eine Prüfung aus einem Teilgebiet eines weiteren Prüfungsfaches nach Wahl des Kandidaten, das als Schwerpunkt der Studienrichtung Skandinavistik oder, sofern das Thema der Diplomarbeit mit einem Prüfungsfach der (des) zweiten Studienrichtung (Studienzweiges) im Zusammenhang steht, dieser Studienrichtung (dieses Studienzweiges) anzusehen ist.
Zuletzt aktualisiert am
28.11.2025
Dokumentnummer
NOR12123766
Alte Dokumentnummer
N7199218319J