Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Studienordnung Petroleum Engineering
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 294/1992 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 48/1997Bundesgesetzblatt Nr. 294 aus 1992, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 48 aus 1997,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
72/02 Studienrecht allgemein
Beachte
Tritt für die ordentlichen Studierenden mit dem Inkrafttreten der Studienpläne der jeweiligen Studienrichtung an der jeweiligen Universität oder Hochschule, spätestens jedoch mit Ablauf des 30. September 2003 außer Kraft (vgl. § 75 Abs. 3 idF BGBl. I Nr. 53/2002, BGBl. I Nr. 48/1997).Tritt für die ordentlichen Studierenden mit dem Inkrafttreten der Studienpläne der jeweiligen Studienrichtung an der jeweiligen Universität oder Hochschule, spätestens jedoch mit Ablauf des 30. September 2003 außer Kraft vergleiche Paragraph 75, Absatz 3, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 53 aus 2002,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 48 aus 1997,).
Text
Einrichtung
§ 1.Paragraph eins,
(1)Absatz eins,Das internationale Studienprogramm Petroleum Engineering wird an der Montanuniversität Leoben eingerichtet und ist dort in Zusammenarbeit mit der Colorado School of Mines, Golden, Colorado, USA, durchzuführen.
(2)Absatz 2,Das Studium besteht aus einem inländischen und einem ausländischen Teil. Der inländische Studienteil ist an der Montanuniversität Leoben abzulegen. Der ausländische Teil ist an der Colorado School of Mines zu absolvieren und umfaßt mindestens ein Semester.
(3)Absatz 3,Das Studium wird als Diplomstudium eingerichtet.
Zuletzt aktualisiert am
17.02.2026
Dokumentnummer
NOR12123930
Alte Dokumentnummer
N7199220934J