Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Privatschule – „Wiener Jeschiwah – Fachschule für jüdische Sozialberufe des Israelitischen Tempel- und Schulvereins Machsike Hadass“
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 441/1992Bundesgesetzblatt Nr. 441 aus 1992,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Beachte
Verliert gemäß § 28 zweiter Satz des Schulpflichtgesetzes 1985, BGBl. Nr. 76/1985, mit Ablauf des Schuljahres 2017/18 ihre Gültigkeit.Verliert gemäß Paragraph 28, zweiter Satz des Schulpflichtgesetzes 1985, Bundesgesetzblatt Nr. 76 aus 1985,, mit Ablauf des Schuljahres 2017/18 ihre Gültigkeit.
Text
Die erste Stufe der nach ausländischem Lehrplan geführten Privatschule „Wiener Jeschiwah – Fachschule für jüdische Sozialberufe des Israelitischen Tempel- und Schulvereins Machsike Hadass“ wird als zur Erfüllung des neunten Jahres der allgemeinen Schulpflicht geeignet anerkannt.
Zuletzt aktualisiert am
18.10.2018
Dokumentnummer
NOR12124052
Alte Dokumentnummer
N7199221556J