Rechtstracker.at

Anl. 1/1

Fassungen
01.09.2004 bis 30.09.2011
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 1/101.09.200430.09.2011 § → § aufgehoben durch BGBl. II Nr. 351/2011
Anl. 1/101.09.199231.08.2004 BGBl. Nr. 530/1992 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Schulen zur Ausbildung v. Leibeserziehern, Sportlehrern - Prüfungen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 530 aus 1992, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 351 aus 2011,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, eins

Inkrafttretensdatum

01.09.2004

Außerkrafttretensdatum

30.09.2011aufgehoben durch BGBl. II Nr. 351/2011

Index

70/02 Schulorganisation, 70/06 Schulunterricht

Beachte

Ist auf die hinsichtlich der Eignungs- und Abschlussprüfung in der

Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 286 aus 2004, kundgemachten Lehrgänge der

entsprechenden Anlagen anzuwenden vergleiche Paragraph 18, Absatz 6,).

Text

                                                         Anlage A.1

                                                       --------------

Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für die Lehrgänge

zur Ausbildung von Sportlehrern

Die praktische Prüfung gemäß Paragraph 2, Absatz eins, Litera b, hat folgende Bereiche zu umfassen, wobei die angegebenen Mindestleistungen zu erbringen sind:

A. FÜR MÄNNER

  1. Litera a
    Leichtathletik:

     100 m-Lauf .......................................  13,6 sec

     Kugelstoßen ......................................   7,50 m

                                                         (7,25 kg)

     Hochsprung .......................................   1,35 m

     3.000 m-Lauf .....................................  13:00 Min.

  b) Schwimmen:

     100 m ............................................   2 min

     Streckentauchen ..................................  15 m

     Sprung vom 3 m-Brett .............................  Kopfsprung

  c) Gerätturnen:

     Hochreck: Hüftaufschwung, Hüftumschwung, Abgang über die

     Reckstange; Kasten lang; Grätsche (volle Höhe, Reutherbrett);

     Boden: Nacken-(Kopf-)Stützüberschlag, Rad links und rechts, eine

     Übung aus dem Handstand oder durch den Handstand;

     Taue: Hangeln 4 m aus dem Sitz.

                             B. FÜR FRAUEN

  a) Leichtathletik:

     100 m-Lauf .......................................  16,0 sec

     Kugelstoßen ......................................   6,50 m

                                                         (4 kg)

     Hochsprung .......................................   1,10 m

     2.000 m-Lauf .....................................  12:00 Min.

  b) Schwimmen:

     100 m ............................................   2,20 min

     Streckentauchen ..................................  12 m

     Sprung vom 3 m-Brett .............................  beliebig

  1. Litera c
    Gerätturnen:
    Stufenbarren: Griff am hohen Holm - Pendeln - Aufhocken auf dem niederen Holm - Felgaufschwung in den Stütz auf dem hohen Holm - Abwenden;
    Kasten breit: Hocke (volle Höhe, Reutherbrett);
    Boden: Rolle vorwärts und rückwärts, eine Übung aus dem Handstand oder durch den Handstand; Rad links und rechts;
    Taue: Klettern 4 m aus dem Sitz.
  2. Litera d
    Überprüfung der Eignung für Gymnastik:
    Erkennen von verschiedenen Grundrhythmen wie Gehen, Laufen, Hüpfen, Laufsprung;
    Seil: Vorwärts- und Rückwärtsspringen;
    Ball: Prellen, Werfen, Fangen;
    Nachklatschen vorgegebener Rhythmen.

Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern

Die Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern umfaßt:

  1. Litera a
    je eine schriftliche Klausurarbeit in
    1. Sub-Litera, a, a
      Didaktik und Methodik sowie Trainingslehre
    2. Sub-Litera, b, b
      Spezielle Trainingslehre, Spezielle Bewegungslehre und Biomechanik sowie Spezielle Didaktik und Methodik in der vom Schüler im Rahmen des Lehrganges gewählten Sportart
    im Ausmaß von je zwei Stunden
  2. Litera b
    je eine mündliche Prüfung in
    1. Sub-Litera, a, a
      Didaktik und Methodik sowie Trainingslehre
    2. Sub-Litera, b, b
      Spezielle Trainingslehre, Spezielle Bewegungslehre und Biomechanik sowie Spezielle Didaktik und Methodik in der vom Schüler im Rahmen des Lehrganges gewählten Sportart.

Schlagworte

Nackenüberschlag, Kopfüberschlag, Vorwärtsspringen

Zuletzt aktualisiert am

08.11.2011

Gesetzesnummer

10009844

Dokumentnummer

NOR40054576