Kurztitel
Schulen zur Ausbildung v. Leibeserziehern, Sportlehrern - Prüfungen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 530/1992 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 351/2011Bundesgesetzblatt Nr. 530 aus 1992, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 351 aus 2011,
Index
70/02 Schulorganisation, 70/06 Schulunterricht
Beachte
Ist auf die hinsichtlich der Eignungs- und Abschlussprüfung in der
Verordnung BGBl. II Nr. 286/2004 kundgemachten Lehrgänge der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 286 aus 2004, kundgemachten Lehrgänge der
entsprechenden Anlagen anzuwenden (vgl. § 18 Abs. 6).entsprechenden Anlagen anzuwenden vergleiche Paragraph 18, Absatz 6,).
Text
Anlage B.5
Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang
zur Ausbildung von Reittrainern für Dressur, Springen oder
Vielseitigkeitzur Ausbildung von Reittrainern für Dressur, Springen oder, Vielseitigkeit
Die praktische Prüfung gemäß § 2 Abs. 1 lit. b umfasst:Die praktische Prüfung gemäß Paragraph 2, Absatz eins, Litera b, umfasst:
Dressurreiten - mit Zäumung auf Kandare, wobei folgende Gangmaße und Lektionen zu beherrschen sind:
Alle Tempi im Schritt, Trab und Galopp, Haltparaden,
Rückwärtstreten,
alle Figuren am einfachen Hufschlag,
alle Schenkelweichübungen,
alle Seitengänge im Trab, Traversalen im Galopp,
Kontergalopp,
einfache und fliegende Galoppwechsel, Hinterhandswendungen und Schrittpirouetten,
oder Nachweis des eigenen reiterlichen Könnens durch 5 Turniererfolge in Dressurprüfungen der Klasse S (keine Kürbewerbe) mit einer Mindestwertnote von 6,0.
Springreiten - Reiten von Ausschnitten eines Parcours mit Hindernissen von mindestens 1,10 m, höchstens 1,20 m Höhe bzw. 1,20 m bis 1,50 m Weite nach einem methodischen Aufbau über Einzelhindernisse.
Je eine praktische Prüfung in praktisch-methodischen Übungen (Lehrauftritt) in:
Dressur (Grundausbildung bis Niveau Klasse L), Springen (Grundausbildung bis Niveau Klasse L), Longieren (reiterloses Pferd und Anfängerunterricht an der Longe).
Die praktische Prüfung gemäß § 2 Abs. 1 lit. b umfasst:Die praktische Prüfung gemäß Paragraph 2, Absatz eins, Litera b, umfasst:
Dressurreiten - mit Zäumung auf Kandare, wobei folgende Gangmaße und Lektionen zu beherrschen sind:
Mittelschritt, alle Tempi im Trab und Galopp, Haltparaden und Rückwärtstreten,
alle Figuren am einfachen Hufschlag,
alle Schenkelweichübungen,
Kontergalopp,
einfache Galoppwechsel,
Hinterhands- und Kurz-kehrt-Wendungen.
Springreiten - Reiten von Ausschnitten eines Parcours mit Hindernissen von mindestens 1,30 m, höchstens 1,40 m Höhe bzw. 1,40 m bis 1,70 m Weite nach einem methodischen Aufbau über Einzelhindernisse.
oder Nachweis des eigenen reiterlichen Könnens durch 5 Turniererfolge in Standardspringprüfungen Klasse S mit 0 Fehlerpunkten.
Je eine praktische Prüfung in praktisch-methodischen Übungen (Lehrauftritt) in:
Dressur (Grundausbildung bis Niveau Klasse L), Springen (Grundausbildung bis Niveau Klasse L), Longieren (reiterloses Pferd und Anfängerunterricht an der Longe).
Die praktische Prüfung gemäß § 2 Abs. 1 lit. b umfasst:Die praktische Prüfung gemäß Paragraph 2, Absatz eins, Litera b, umfasst:
Dressurreiten - mit Zäumung auf Kandare, wobei folgende Gangmaße und Lektionen zu beherrschen sind:
Mittelschritt, alle Tempi im Trab und Galopp, Haltparaden und Rückwärtstreten,
alle Figuren am einfachen Hufschlag,
alle Schenkelweichübungen,
Kontergalopp,
einfache Galoppwechsel,
Hinterhands- und Kurz-kehrt-Wendungen.
Springreiten - Reiten von Ausschnitten eines Parcours mit Hindernissen von mindestens 1,10 m, höchstens 1,20 m Höhe bzw. 1,20 m bis 1,50 m Weite nach einem methodischen Aufbau über Einzelhindernisse.
Geländereiten - Reiten einer Geländeprüfung mit ca. 16 Hindernissen (Maximalabmessungen: Höhe 1,10 m, Weite am höchsten Punkt 1,40 m, am tiefsten 2,10 m, Weitsprünge 2,80 m), Streckenlänge ca. 2500 m, Tempo 550 m/min. (Positive Beurteilung bei max. 40 Fehlerpunkten) oder Nachweis des eigenen reiterlichen Könnens durch 5 Turniererfolge in Vielseitigkeitsprüfungen Klasse M mit max. 80 Fehlerpunkten.
Je eine praktische Prüfung in praktisch-methodischen Übungen (Lehrauftritt) in:
Dressur (Grundausbildung bis Niveau Klasse L), Springen (Grundausbildung bis Niveau Klasse L), Longieren (reiterloses Pferd und Anfängerunterricht an der Longe).
Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Reittrainern
für Dressur, Springen oder Vielseitigkeit
Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Reittrainern für Dressur, Springen oder Vielseitigkeit umfasst:
Je eine mündliche Prüfung in
Exterieurlehre und Veterinärkunde.
Eine praktische Prüfung in
Spezielle praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).