Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Schulen zur Ausbildung v. Leibeserziehern, Sportlehrern - Prüfungen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 530/1992 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 351/2011Bundesgesetzblatt Nr. 530 aus 1992, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 351 aus 2011,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 2/7Anlage 2 /, 7
Index
70/02 Schulorganisation, 70/06 Schulunterricht
Text
Anlage B.7
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Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Trainern für Sportschießen/Pistole
Siehe Anlage B.1
Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Trainern für
Sportschießen/PistoleAbschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Trainern für, Sportschießen/Pistole
Siehe Anlage B.6
Zuletzt aktualisiert am
08.11.2011
Dokumentnummer
NOR12124217
Alte Dokumentnummer
N7199223433J