Kurztitel
Schulen zur Ausbildung v. Leibeserziehern, Sportlehrern - Prüfungen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 530/1992 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 351/2011Bundesgesetzblatt Nr. 530 aus 1992, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 351 aus 2011,
Index
70/02 Schulorganisation, 70/06 Schulunterricht
Text
Anlage C.4
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Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten für Skilanglauf und Skiwandern
Der Aufnahmswerber hat in der praktischen Prüfung ausreichende Kenntnisse und Leistungen in der Sparte nachzuweisen, die erwarten lassen, daß das Ausbildungsziel im praktischen Bereich der Lehrwarteausbildung erreicht werden kann; zusätzlich hat die praktische Prüfung zu umfassen:
Diagonalschritt ohne Fehlformen
Doppelstockschub mit Variationen
Umtreten und Richtungsänderungen im Abfahren.
Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten für
Skilanglauf und SkiwandernAbschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten für, Skilanglauf und Skiwandern
Die Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten für Skilanglauf und Skiwandern umfaßt:
je eine mündliche Prüfung in
Bewegungslehre und Biomechanik
je eine praktische Prüfung in
Praktische Übungen (Langlauf-Technikprogramm)
Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).