Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Schulen zur Ausbildung v. Leibeserziehern, Sportlehrern - Prüfungen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 530/1992 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 351/2011Bundesgesetzblatt Nr. 530 aus 1992, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 351 aus 2011,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 3/5Anlage 3 /, 5
Index
70/02 Schulorganisation, 70/06 Schulunterricht
Text
Anlage C.5
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Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten für Kinderskilauf und Jugendskirennlauf
Der Aufnahmswerber hat in der praktischen Prüfung ausreichende Kenntnisse und Leistungen in der Sparte nachzuweisen, die erwarten lassen, daß das Ausbildungsziel im praktischen Bereich der Lehrwarteausbildung erreicht werden kann, und zwar Umsteigschwingen, Parallelschwingen und Kurzschwingen in mittelschwerem Gelände mit Rhythmus- und Tempowechsel in unterschiedlichem Gelände sowie einen Torlauf (25 Tore) mit entsprechender Renntechnik.
Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten für
Kinderskilauf und JugendskirennlaufAbschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten für, Kinderskilauf und Jugendskirennlauf
Die Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten für Kinderski- und Jugendskirennlauf umfaßt:
je eine mündliche Prüfung in
Bewegungslehre und Biomechanik
je eine praktische Prüfung in
Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).
Schlagworte
Rhythmuswechsel, Kinderskirennlauf
Zuletzt aktualisiert am
08.11.2011
Dokumentnummer
NOR12124223
Alte Dokumentnummer
N7199223439J