Kurztitel
Schulen zur Ausbildung v. Leibeserziehern, Sportlehrern - Prüfungen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 530/1992 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 351/2011Bundesgesetzblatt Nr. 530 aus 1992, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 351 aus 2011,
Index
70/02 Schulorganisation, 70/06 Schulunterricht
Text
Anlage C.11
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Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten für Hockey, Kunstschwimmen, Rudern,
Sportkegeln, Kinderturnen und Bogenschießen
Siehe Anlage C.1
Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten für Hockey,
Kunstschwimmen, Rudern, Sportkegeln, Kinderturnen und Bogenschießen
Siehe Anlage C.1