Rechtstracker.at

Anl. 1/7

Fassungen
01.09.2004 bis 31.01.2005 — BGBl. II Nr. 286/2004 · 2 Dokumente
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 1/7 heute01.02.2012 § → § · 1 Dokument
Anl. 1/701.10.201131.01.2012 § → § BGBl. II Nr. 362/2011 · 2 Dokumente
Anl. 1/701.02.200531.01.2012 § → § · 1 Dokument
Anl. 1/701.09.200431.01.2005 § → § BGBl. II Nr. 286/2004 · 2 Dokumente
Anl. 1/701.09.199231.01.2005 BGBl. Nr. 529/1992 (Stammfassung)

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Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 529 aus 1992,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 7

Inkrafttretensdatum

01.09.1992BGBl. Nr. 529/1992

Außerkrafttretensdatum

31.01.2005

Index

70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttreten

vergleiche Artikel römisch eins, Paragraph 2, Absatz 6,).

Text

                                                         Anlage A.7

                                                       --------------

AUSBILDUNG VON BERG- UND SKIFÜHRERN

römisch eins. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Berg- und Skiführern hat in einem zweisemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf den Paragraph eins, des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zur Aufgabe, die Teilnehmer mit der erzieherischen, fachlichen und verantwortungsvollen Aufgabe eines Berg- und Skiführers vertraut zu machen.

Berg- und Skiführer im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte fachkundige Person, die befähigt ist, eine mit dritten Personen vereinbarte Tour sicher und fachkundig zu leiten oder einen dem alpinen Lehrwesen entsprechenden Unterricht im Alpinwesen vorzubereiten und zu leiten.

römisch zwei. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände. Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand

zuerst das Wochenstundenausmaß und daneben in Klammern das gesamte

Stundenausmaß im Falle der Einbeziehung von Formen des

                      Fernunterrichts angegeben.)

---------------------------------------------------------------------

                    1. Semester          2. Semester

                             (Gesamt-             (Gesamt-

                   Wochen-  ausmaß bei  Wochen-  ausmaß bei

                   stunden  Einbe-      stunden  Einbe-        Summe

                            ziehung              ziehung

                              des                  des

                            Fernunter-           Fernunter-

                             richtes)             richtes)

---------------------------------------------------------------------

A. Pflichtgegenstände

I. Theorie

1. Religion .......   1,0    (5,0)     -        -       1,0    (5,0)

2. Deutsch ........   1,0    (5,0)     -        -       1,0    (5,0)

3. Lebende

    Fremdsprache ...   2,0   (10,0)     -        -       2,0   (10,0)

4. Politische

    Bildung und

    Organisations-

    lehre ..........   0,5    (2,5)     -        -       0,5    (2,5)

5. Betriebskunde

    und

    Kaufmännisches

    Rechnen ........   1,5    (7,5)     -        -       1,5    (7,5)

6. Geschichte des

    Sports (der

    Alpinistik .....   0,5    (2,5)     -        -       0,5    (2,5)

7. Sportbiologie

    (Funktionelle

    Anatomie,

    Physiologie und

    Gesundheits-

    erziehung) .....  1,5     (7,5)     -        -       1,5    (7,5)

8. Erste Hilfe ....  1,0     (5,0)    1,0     (5,0)     2,0   (10,0)

9. Sportpsychologie

    und Lebenskunde   1,5     (7,5)     -        -       1,5    (7,5)

10. Pädagogik,

    Didaktik,

    Methodik,

    Tourenplanung

    und -führung ...  1,0     (5,0)    1,0     (5,0)     2,0   (10,0)

11. Bewegungslehre

    und Biomechanik   1,0     (5,0)    0,5     (2,5)     1,5    (7,5)

12. Trainingslehre    1,0     (5,0)     -        -       1,0    (5,0)

13. Alpine Gefahren

    und Unfallkunde   1,0     (5,0)    1,0     (5,0)     2,0   (10,0)

14. Wetterkunde ....  1,0     (5,0)    1,0     (5,0)     2,0   (10,0)

15. Orientierungs-

    und Kartenkunde   1,0     (5,0)    1,0     (5,0)     2,0   (10,0)

16. Schnee- und

    Lawinenkunde ...  3,0    (15,0)    1,0     (5,0)     4,0   (20,0)

17. Gerätekunde und

    Ausrüstung .....  1,0     (5,0)    0,5     (2,5)     1,5    (7,5)

18. Biwakkunde .....   -        -      0,5     (2,5)     0,5    (2,5)

19. Gletscherkunde     -        -      0,5     (2,5)     0,5    (2,5)

20. Alpine

    Geographie

    und Geologie ...  1,0     (5,0)    1,0     (5,0)     2,0   (10,0)

21. Tier- und

    Pflanzenwelt,

    Natur- und

    Umweltschutz ...  1,0     (5,0)     -        -       1,0    (5,0)

22. Skilanglauf und

    Skiwandern .....  0,5     (2,5)     -        -       0,5    (2,5)

II. Praxis

23. Schnee- und

    Lawinenkunde ...  3,0    (15,0)    2,0    (10,0)     5,0   (25,0)

24. Felsausbildung   20,0   (100,0)     -        -      20,0  (100,0)

25. Eisausbildung ..   -        -     20,0   (100,0)    20,0  (100,0)

26. Skiführeraus-

    bildung ........   -        -     18,0    (90,0)    18,0   (90,0)

27. Bergrettungs-

    übungen ........  3,0    (15,0)    5,0    (25,0)     8,0   (40,0)

28. Bergwandern ....  1,0     (5,0)    1,0     (5,0)     2,0   (10,0)

29. Skilanglauf und

    Skiwandern .....  3,0    (15,0)     -        -       3,0   (15,0)

30. Alpiner Skilauf   5,0    (25,0)     -        -       5,0   (25,0)

                    -------------------------------------------------

                     58,0   (290,0)   55,0   (275,0)   113,0  (565,0)

                    =================================================

B. Unterrichtspraxis

   Zwischen dem 1. und 2. Semester ist eine zweiwöchige Praxis bei

einem Berg- und (oder) Skiführer im Sinne der jeweiligen

landesgesetzlichen Bestimmungen zu erbringen.

C. Freigegenstände

   31. Aktuelle Fachgebiete .......  -  (in 8 - 10tägigen Lehrgängen)

   32. Exkursionen ................  -  (in beiden Semestern nach

                                        Vereinbarung)

römisch drei. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Der Bildungsgang wird in zwei Semestern durchgeführt. Im ersten Semester wird neben der theoretischen auch die alpine und nordische Ski- und Felsausbildung durchgeführt. Das erste Semester beinhaltet die allgemeinen Grundlagen des Bergführens; in der Skiausbildung werden die Grundlagen von Skilanglauf und Skiwandern, in der Felsausbildung die speziellen Probleme des sehr verantwortungsvollen Berg- und Skiführerberufes behandelt, die praktisch-methodische Vertiefung des Lehrstoffes (Tourenplanung und -führung), Festigung des Eigenkönnens und Perfektionierung der Bergrettungsmethodik.

Um Spezialleistungen vorzubereiten und zu erreichen, sind für die Alpinistik spezielle Methoden, moderne Erkenntnisse und Erfahrungen notwendig, mit denen die Lehrgangsteilnehmer vertraut zu machen sind.

Das zweite Semester der Ausbildung beschäftigt sich mit der Eisausbildung und der Skiführertätigkeit. Zentrale Themen sind die Orientierung und, speziell im Winter, die praktische Lawinenkunde.

Sollte der Lehrgang unter Einbeziehung von Fernunterricht durchgeführt werden, so ist zu Beginn des Bildungsganges bei Ausgabe des Lehrmaterials eine entsprechende und ausreichende Einführung zu geben. Die Unterlagen des Fernunterrichtes sind so zu gestalten, daß deren Inhalt und Umfang auf einen normal laufenden Ausbildungslehrgang Bedacht nehmen. Das festgelegte Lehrziel muß auch bei Einbeziehung des Fernunterrichtes erreicht werden.

In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen, besonders in den theoretischen, ist auf die spätere Berufsausübung des Berg- und Skiführers Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist zum besseren Verständnis und zur leichteren Anwendung in der Praxis unter Heranziehung von Anschauungsmaterial wie Filmen, Demonstrationen usw. darzubieten. Fächerübergreifender Unterricht ist anzustreben, und auf die Querverbindungen in den einzelnen Gegenständen ist hinzuweisen.

In den praktischen Übungen sind mehtodische Anmerkung, richtig: methodische) Hinweise zu geben. Die Teilnehmer sind zur Selbständigkeit anzuregen.

römisch vier. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes)

  1. Litera a
    Katholischer Religionsunterricht

Die Bestimmungen des Lehrplanes in Anlage A.1 sind sinngemäß anzuwenden.

  1. Litera b
    Evangelischer Religionsunterricht
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie Anlage A.1

Lehrstoff:

Aus dem in Anlage A.1 angegebenen Lehrstoff sind jene Themen auszuwählen, die in besonderer Weise dem Berufsbild entsprechen.

römisch fünf. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

  1. Ziffer eins
    Religion
    Siehe Abschnitt römisch vier.

  1. Ziffer 2
    Deutsch
Bildungs- und Lehraufgabe:

Verbesserung des mündlichen und schriftlichen Ausdruckes.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (0,5 Wochenstunden)

Einführung in die Fachterminologie; Protokollführung; Führung von Diskussionen und Referaten; Schriftverkehr mit Behörden.

  1. Ziffer 3
    Lebende Fremdsprache
Bildungs- und Lehraufgabe:

Verbessern der Sprechfertigkeit; Einführung in die Sportsprache.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (2 Wochenstunden)

Festigung der grammatikalischen Grundregeln; Schulung der Aussprache und des sprachlichen Ausdrucks; Frage und Antwort; Wechselrede. Planmäßiger Aufbau eines sportspezifischen Wort- und Phrasenschatzes.

Übungen zur Verbesserung des Lese- und Hörverständnisses mit Hilfe einfachster Texte bzw. Tonbandaufnahmen aus dem Bereich des Sports; Übersetzen von leichten Sporttexten, Sportreportagen, aktuellen Zeitungsartikeln usw.

Führerliteratur und alpine Fachausdrücke; Alltagssprache mit Bezug zum Sport.

  1. Ziffer 4
    Politische Bildung und Organisationslehre
Bildungs- und Lehraufgabe:

Hinführen zum Verständnis für und zum verantwortungsvollen Gebrauch von staatsbürgerlichen und sportpolitischen Institutionen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (0,5 Wochenstunden)

Stellenwert und Organisation des Sports im Rahmen der bundesstaatlichen demokratischen Staatsform Österreichs; organisatorischer Aufbau und gesetzliche Verankerung des Sports.

  1. Ziffer 5
    Betriebskunde, Kaufmännisches Rechnen und Berufskunde
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Organisation und Leitung eines Betriebes. Verstehen der Vorgänge im Wirtschaftsleben, Kenntnisse der einschlägigen Rechtsvorschriften insbesondere bei alpinen Unfällen.

Vermitteln von mathematischen Kenntnissen, die zum Lösen von Aufgaben der Biomechanik notwendig sind.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (1,5 Wochenstunden)

Begriffe der Betriebsführung, der Güterverwaltung, Grundsätze des Vertragswesens, Versicherungsfragen, Rechtsvorschriften für die Berufsausübung; Einschlägige Ausschnitte aus dem Strafgesetz, Behandlung abgeschlossener Gerichtsverfahren von alpinen Unfällen mit Bergführern; Einführung in die Buchführung an Hand einfacher, facheinschlägiger Beispiele; Grundrechnungsarten, kaufmännisches Rechnen.

  1. Ziffer 6
    Geschichte des Sports (der Alpinistik)
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die historischen Grundlagen des Sports. Entwicklung des Alpinismus.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (0,5 Wochenstunden)

Historische Entwicklung des Sports, Erschließungsgebiete der Alpen an Hand markanter Beispiele; bekannteste Gipfelbesteigungen unserer Heimat, Entwicklung des Bergführerwesens; Geschichte der alpinen Vereine; außereuropäische Erschließung - Expedition; Angabe einer Standardliteratur für den Bergführer.

  1. Ziffer 7
    Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung)
Bildungs- und Lehraufgabe:

Darstellung sportbiologischer Zusammenhänge als Grundlage eines gezielten Wirkens des Berg- und Skiführers. Genaue Kenntnisse des menschlichen Körpers und seiner Funktionen. Erkennen und Vermeiden von Störungen am Bewegungsapparat. Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit. Wissen um grundsätzliche Fragen der Sporthygiene. Verstehen der Problematik des Dopings.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (1,5 Wochenstunden)

Aufbau und Funktion der Zelle; Gewebelehre; Aufbau des Skeletts und des Stütz- und Bewegungsapparates; Entstehung einer Bewegung;

Muskel und Muskelstoffwechsel; Herz und Kreislauf; Ernährung und Verdauung; Nervensystem; physiologische Besonderheiten der Altersgruppen; Schäden am Bewegungsapparat; Muskelfunktionen; Tests;

Leistungsdiagnostik; Hygiene im Sport; Doping: Bestimmungen, Arten, Auswirkungen.

  1. Ziffer 8
    Erste Hilfe

Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um im Ernstfall Hilfe leisten zu können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (1 Wochenstunde)

Verletzungen und lebensbedrohliche Zustände (Unterkühlung, Schock, Hitzeschlag, Sonnenstich usw.); richtige Versorgung unter Berücksichtigung von Herzmassage und Atemspende; Lagerung des Verletzten; Flugrettungsübungen.

  1. Ziffer 2
    Semester (1 Wochenstunde)

Wiederholung wichtiger Teilgebiete; Hinweise auf spezifische Verletzungen beim Bergsteigen, deren Vermeidung bzw. entsprechende Versorgung; Ergänzungen durch praktische Übungen (zB Flugrettungseinsatz usw.)

  1. Ziffer 9
    Sportpsychologie und Lebenskunde
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um eine adäquate Betreuung vor, in und nach dem Übungsbetrieb sowie um eine sinnvolle Lebensführung.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (1,5 Wochenstunden)

Stellenwert und Möglichkeiten der Sportpsychologie; Persönlichkeit des Sportlers, des Trainers; Lernen; Motivation; Grundkenntnisse der Gruppenarbeit; Wettkampfbetreuung.

  1. Ziffer 10
    Pädagogik, Didaktik, Methodik, Tourenplanung und -führung
Bildungs- und Lehraufgabe:

Verstehen der grundlegenden Erkenntnisse der Pädagogik sowie der Grundsätze der Didaktik und Methodik des Sports. Bewährung in der Gruppenführung bei psychischen und physischen Belastungen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (1 Wochenstunde)

Ausgewählte Kapitel aus der Sportpädagogik; Tourenführung;

Faktoren und Methoden des Unterrichts, Lehrmethoden, Führungsstile;

methodische Hilfen allgemeiner und spezieller Art beim Lernen motorischer Fertigkeiten und Verbessern motorischer Eigenschaften.

  1. Ziffer 2
    Semester (1 Wochenstunde)

Gruppenführung im winterlichen Gelände; die verschiedenen Planungsmittel bei Tourenausschreibungen.

  1. Ziffer 11
    Bewegungslehre und Biomechanik
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Grundlage der Bewegungslehre und Biomechanik unter

besonderer Berücksichtigung des Bergsteigens.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (1 Wochenstunde)

Physikalische Grundlagen des Bergsteigens (innere und äußere Kräfte, Körperschwerpunkt); Grundlage der Bewegungssteuerung (Koordination); psychische Einflüsse auf die Bewegungssteuerung; Bewegungseigenschaften (Rhythmus, Dynamik, Präzision); motorische Entwicklung.

  1. Ziffer 2
    Semester (0,5 Wochenstunden)
    Erweiterung und Vertiefung der Teilgebiete.

  1. Ziffer 12
    Trainingslehre
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Grundlagen der Trainingslehre unter besonderer Berücksichtigung des Bergsteigens. Wissen um sportartspezifische Inhalte der Trainingslehre.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (1 Wochenstunde)

Leistungsbestimmende Merkmale des Bergsteigens und Möglichkeiten zur Verbesserung dieser Merkmale (Kraft, Ausdauer - Ökonomie, Gelenkigkeit, koordinative Fähigkeiten - Gleichgewicht usw.);

Belastungsgrundsätze, Belastungsmethoden; Leistungskontrollen;

Grundlagen der Trainingsplanung; praktische Übungseinheiten.

  1. Ziffer 13
    Alpine Gefahren und Unfallkunde
Bildungs- und Lehraufgabe:

Kenntnisse über alpine Gefahren und ihre Bedingungsfaktoren.

Erkennen und Verhütung.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (1 Wochenstunde)

Erkennen, Bewältigen und Vermeiden von Gefahren, die vom Menschen verursacht, die witterungs-, gelände- oder materialbedingt sind;

Verhalten in Unfallsituationen und bei Unfällen.

  1. Ziffer 2
    Semester (1 Wochenstunde)

Lawinengefahr; Strahlungsschäden; Hitze/Kälte; Wächten, Spalten;

Ertrinken; Beurteilung des Geländes in bezug auf Absturzgefahr;

Schlechtwetter und Orientierungsprobleme.

  1. Ziffer 14
    Wetterkunde
Bildungs- und Lehraufgabe:

Grundkenntnisse der Klimatologie, grundlegende Klimagürtel der Erde.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (1 Wochenstunde)

Großklima, lokale Klimaunterschiede, Unterschiede Klima - Wetter, Wettervorhersage - Einfluß auf Tourenvorhaben; der Luftdruck, der Föhn; Wetterzeichen und deren Deutungen; das Gewitter.

  1. Ziffer 2
    Semester (1 Wochenstunde)

Wiederholung wichtiger Teilgebiete mit besonderer Berücksichtigung von Ursachen und den Folgen spätwinterlicher und spätsommerlicher Wetterlagen auf die Tourenplanung.

  1. Ziffer 15
    Orientierungs- und Kartenkunde
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Grundsätze des Kartenlesens und die Funktion von

Orientierungsgeräten.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (1 Wochenstunde)

Die Karte: Maßstab, Inhalt, Übersichtlichkeit, Verwendungszweck; Werdegang der Kartografie, Alpenvereinskarte, Vergleich verschiedener Kartenzwecke. Natürliche und künstliche Orientierungshilfen; Funktion der künstlichen Orientierungshilfen, Kartenlesen; Orientierungslauf.

  1. Ziffer 2
    Semester (1 Wochenstunde)

Standort- und Zielbestimmung mittels verschiedener Verfahren, Anlegen und Durchführung von Touren nach Marschskizzen.

  1. Ziffer 16
    Schnee- und Lawinenkunde
Bildungs- und Lehraufgabe:

Verstehen der physikalischen und meteorologischen Voraussetzungen

der Schneedecke zum Entstehen von Lawinen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (3 Wochenstunden)

Grundlagenunterricht zum Thema Schnee, Messen von Schneeprofilen, Schneefestigkeitsmessung; Einfluß von Wind und Temperatur; Hangrichtung und -neigung als Lawinenindikator.

  1. Ziffer 2
    Semester (1 Wochenstunde)

Praxisbezogene Lawinenkunde im Rahmen der verschiedenen Touren - Anlegen einer lawinensicheren Spur; Vorbeugungsmaßnahmen bei Lawinengefahr, Kameradenhilfe, organisierter Sucheinsatz bei Lawinenverschütteten.

  1. Ziffer 17
    Gerätekunde und Ausrüstung
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Verwendung und Pflege der speziellen Geräte.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (1 Wochenstunde)

Funktionstüchtigkeit und Belastbarkeitsgrenzen der Ausrüstung; Pflege der Ausrüstung; ausreichende Kenntnisse über die Herstellung und das Material der Ausrüstung; internationale Normen.

  1. Ziffer 2
    Semester (0,5 Wochenstunden)
    Handhabung von technischen Geräten (Funkgeräte usw.); Bekleidung.

  1. Ziffer 18
    Biwakkunde
Bildungs- und Lehraufgabe:

Bewältigung von Extremsituationen bei einem Zwangsbiwak.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Semester (0,5 Wochenstunden)

Auswahl des Biwakplatzes; Bau von funktionstüchtigen Iglus, Schneehöhlen und Schneegräben; Ausstattung des Biwaks; Ermittlung der Funktionstüchtigkeit der verschiedenen Bauarten auf einer Biwaktour.

  1. Ziffer 19
    Gletscherkunde
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Gletschertätigkeit.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Semester (0,5 Wochenstunden)

Entstehung der Gletscher; Teile der Gletscher, Gletscherarten; die wichtigsten Gletscher der Alpen; historische Vergletscherungen.

  1. Ziffer 20
    Alpine Geographie und Geologie
Bildungs- und Lehraufgabe:

Verstehen der Grundlagen des geologischen Aufbaus der Alpen und

der hochalpinen Landschaften.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (1 Wochenstunde)

Topographie der Alpen, Entstehung der Alpen, geologischer Aufbau der Ostalpen; geomorphologische Grundbegriffe; Talbildungen.

  1. Ziffer 2
    Semester (1 Wochenstunde)

Überblick über alpine Gebiete außerhalb Europas; Bergsteigermöglichkeiten in Europa.

  1. Ziffer 21
    Tier- und Pflanzenwelt, Natur- und Umweltschutz
Bildungs- und Lehraufgabe:

Beitrag des Bergführers zur Erhaltung des alpinen Lebens- und Erholungsraumes.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (1 Wochenstunde)

Der alpine und hochalpine Lebensraum; Vegetationszonen; Einfluß des Gesteins auf die Pflanzenwelt; Erstellen eines Herbariums; Naturschutz, Umweltschutz; einschlägige bundes- und landesgesetzliche Vorschriften.

  1. Ziffer 22
    Skilanglauf und Skiwandern
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um den sportlichen Skilanglauf und das Skiwandern.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (1 Wochenstunde)

Ausrüstung, Gerätekunde und -pflege, Wachsen; Verschiedene Lauftechniken und Bewegungsarten auf Loipen und im freien Gelände.

  1. Ziffer 23
    Schnee- und Lawinenkunde
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um lawinenbildende Faktoren. Praktische Urteils- und Handlungsfähigkeit in bezug auf die Lawinengefahr.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (3 Wochenstunden)

Schnee; Bildung und Umwandlung des Schnees; Aufbau der Schneedecke und Meßmethoden; Aufnahme von Schneeprofilen und deren Auswertung; Einfluß von Gelände, Bewuchs und Witterung auf den Schneedeckenaufbau unter besonderer Berücksichtigung der hochwinterlichen Verhältnisse.

Lawinen und Tourengebiet (geomorphologische und klimatische Eigenheiten, Erschließung); Lawinenbildung und Wirkung, Beurteilung der Lawinengefahr, das künstliche Auslösen von Lawinen, Lawinenzonenplan; Orientierung über bauliche Schutzmaßnahmen, touristische Schutz- und Vorsichtsmaßnahmen; Ursache von Lawinenunfällen; Lawinenunfälle in der Rechtsprechung; organisatorische Lawinenschutzmaßnahmen für Skigebiete, Siedlungen, Verkehrswege uä.; Rettungsmittel; Wetter und Schneedecke, Erste Hilfe bei Lawinenunfällen; praktische Übungen, Aufnahme von Schnee- und Rammprofilen und deren Auswertung; künstliche Auslösung von Lawinen;

praktische Anwendung der Vorsichts- und Schutzmaßnahmen (Geländebeurteilung, Routenwahl, lawinengemäßes Verhalten);

Suchmethoden - Arbeit auf der Lawine, Kameradenhilfe, planmäßiger Lawineneinsatz.

  1. Ziffer 2
    Semester (2 Wochenstunden)

Festigung der Fähigkeit zur selbständigen Beurteilung und Bewältigung der Lawinengefahr unter Einbeziehung der örtlichen Verhältnisse.

  1. Ziffer 24
    Felsausbildung
Bildungs- und Lehraufgabe:

Verbessern des Eigenkönnens zum Erfassen spezieller methodischer

Maßnahmen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (20 Wochenstunden)

Anseilarten, Seilknoten, Kletterschulung - Begehen verschiedener Kletterstellen im Auf- und Abstieg; Schulung und Verbesserung des Eigenkönnens; Ausschöpfen sämtlicher Möglichkeiten von Sicherungen und Sicherungsmethoden; Rückzug oder Abstieg mit einem Gast; Abseilarten, Klettertouren verschiedener Schwierigkeitsgrade; Führung und Betreuung eines Gastes im alpinen Gelände - praktisch-methodische Übungen.

  1. Ziffer 25
    Eisausbildung
Bildungs- und Lehraufgabe:

Beherrschung der verschiedenen Führungsmaßnahmen im vereisten und

kombinierten Gelände. Verbessern des Eigenkönnens.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Semester (20 Wochenstunden)

Gehen im steilen und harten Schnee mit und ohne Pickel, verschiedene Gehtechniken; Eisklettern mit Seilsicherung, Sicherungsmethoden; Verschiedene Sicherungsmittel und Verankerungen für einen Standplatz, Begehen von Gletschern und Gletscherbrüchen; Eistouren verschiedener Schwierigkeitsgrade; Führung und Betreuung eines Gastes - praktisch-methodische Übungen.

  1. Ziffer 26
    Skiführerausbildung
Bildungs- und Lehraufgabe:

Verbessern des Eigenkönnens sowie Vertrautmachen mit der Problematik des Skiführens.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Semester (18 Wochenstunden)

Skitouren mit Gipfelbesteigungen, Befahren von Steilflanken, Begehen und Befahren von Gletschern und Gletscherbrüchen; Begehen von winterlichen Graten, Firn- und Eisflanken im Auf- und Abstieg; Anlegen von idealen Aufstiegsspuren, Fahren in allen Schneearten, Anlegen von Abfahrtsspuren für schwächere Fahrer oder für eine Gruppe; Seilfahren, Führung und Betreuung eines Gastes bzw. einer Gruppe praktisch-methodische Übungen.

  1. Ziffer 27
    Bergrettungsübungen
Bildungs- und Lehraufgabe:

Erlernen und Perfektionieren der behelfsmäßigen

Bergrettungsmethoden.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (3 Wochenstunden)
  2. Ziffer 2
    Semester (5 Wochenstunden)

Behelfsmäßige Bergrettung, planmäßige Bergrettung; Bau und Gebrauch von behelfsmäßigen Bergrettungsgeräten; Zusammenarbeit mit Rettungsorganisationen - Bergrettung, Lawinenhundestaffel, Flugrettung.

  1. Ziffer 28
    Bergwandern
Bildungs- und Lehraufgabe:

Führung von Wandergruppen im alpinen und hochalpinen Gelände.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (1 Wochenstunde)

Führungsaufgaben beim Gruppenbergsteigen; die Animation des Gastes; Behandlung verschiedener Gefahrenquellen; Alternativprogramme bei Schlechtwetter.

  1. Ziffer 2
    Semester (1 Wochenstunde)
    Festigung und Anwendung unter den gegebenen Bedingungen.

  1. Ziffer 29
    Skilanglauf und Skiwandern
Bildungs- und Lehraufgabe:

Festigung der Fertigkeiten im Skilanglauf.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (3 Wochenstunden)

Erlernen und Festigen der Langlauftechniken und Anwendung im Gelände unter Einbeziehung des Skiwanderns.

  1. Ziffer 30
    Alpiner Skilauf
  2. Ziffer eins
    Semester (5 Wochenstunden)
    Siehe Anlage A.8, Gegenstand 24, mit Setzen von Schwerpunkten.

  1. Ziffer 31
    Aktuelle Fachgebiete
Bildungs- und Lehraufgabe:

Erweiterung des Fachwissens und -könnens.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    und 2. Semester
    den jeweiligen Fachgebieten angepaßt (zB Sportklettern).

  1. Ziffer 32
    Exkursionen
Bildungs- und Lehraufgabe:

Erweiterung des Fachwissens.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    und 2. Semester (nach Vereinbarung)

Exkursionen zu Herstellern von Bergsportartikeln und zu einschlägigen Industriebetrieben.

Gesetzesnummer

10009845

Dokumentnummer

NOR12124254

Alte Dokumentnummer

N7199223527J

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 529 aus 1992, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 286 aus 2004,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 7

Inkrafttretensdatum

01.09.2004BGBl. II Nr. 286/2004

Außerkrafttretensdatum

31.01.2012

Index

70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten vergleiche Artikel römisch eins, Paragraph 2, Absatz 6,):

1.9.2004 (1. Semester)

1.2.2005 (2. Semester)

Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit Ablauf des 30. September 2011 und hinsichtlich des 2. Semesters mit Ablauf des 31. Jänner 2012 außer Kraft vergleiche Artikel römisch eins, Paragraph 2, Absatz 8,).

Text

Anlage A.7

AUSBILDUNG VON BERG- UND SKIFÜHRERN

römisch eins. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Berg- und Skiführern hat in einem zweisemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf den Paragraph eins, des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zur Aufgabe, die Teilnehmer mit der erzieherischen, fachlichen und verantwortungsvollen Aufgaben eines Berg- und Skiführers vertraut zu machen.

Berg- und Skiführer im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte fachkundige Person, die befähigt ist, eine mit dritten Personen vereinbarte Tour sicher und fachkundig zu leiten oder einen dem alpinen Lehrwesen entsprechenden Unterricht im Alpinwesen vorzubereiten und zu leiten.

                          II. STUNDENTAFEL

         (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

    Unterrichtsgegenstände. Die Aufteilung der Stunden innerhalb der

          einzelnen Semester erfolgt durch den Schulleiter.)

____________________________________________________________________

                                 1. Semester  2. Semester  Summe

____________________________________________________________________

     A. Pflichtgegenstände

     I. Theorie

  1. Religion ....................      5,0        -          5,0

  2. Deutsch .....................      2,5        -          2,5

  3. Lebende Fremdsprache ........     10,0        -         10,0

  4. Politische Bildung und

     Organisationslehre ..........      2,5        -          2,5

  5. Betriebskunde, Kaufmännisches

     Rechnen und Berufskunde .....      2,5        2,5        5,0

  6. Geschichte des Sports (der

     Alpinistik) .................      2,5        -          2,5

  7. Sportbiologie (Funktionelle

     Anatomie, Physiologie und

     Gesundheitserziehung) .......      5,0        2,5        7,5

  8. Erste Hilfe .................      5,0        5,0       10,0

  9. Sportpsychologie und

     Lebenskunde .................      5,0        2,5        7,5

10. Pädagogik, Didaktik,

     Methodik, Tourenplanung und

     –führung ....................     10,0        5,0       15,0

11. Bewegungslehre und

     Biomechanik .................      5,0        5,0       10,0

12. Trainingslehre ..............      5,0        5,0       10,0

13. Alpine Gefahren und

     Unfallkunde .................      7,5        7,5       15,0

14. Wetterkunde .................      5,0        2,5        7,5

15. Orientierungs- und

     Kartenkunde .................      5,0        -          5,0

16. Schnee- und Lawinenkunde

     (Theorie) ...................      5,0        5,0       10,0

17. Gerätekunde und Ausrüstung ..      5,0        2,5        7,5

18. Biwakkunde ..................      -          2,5        2,5

19. Gletscherkunde ..............      2,5        -          2,5

20. Alpine Geographie und

     Geologie ....................      5,0        -          5,0

21. Tier- und Pflanzenwelt,

     Natur- und Umweltschutz .....      5,0        2,5        7,5

22. Skilanglauf und Skiwandern ..      2,5        -          2,5

____________________________________________________________________

                                      102,5       50,0      152,5

     II. Praxis

23. Lawinenfachkurs .............     40,0        0         40,0

24. Felsausbildung mit

     Sportklettern ...............    100,0        0        100,0

25. Eisausbildung mit

     Eisfallklettern .............     30,0       75,0      105,0

26. Skiführerausbildung .........      0         70,0       70,0

27. Bergrettungsübungen .........     15,0       15,0       30,0

28. Bergwandern .................      2,5        0          2,5

29. Praktisch-methodische Übungen      7,5        7,5       15,0

30. Alpiner Skilauf .............     25,0        -         25,0

____________________________________________________________________

                                      220,0      167,5      387,5

____________________________________________________________________

     Summe:                           322,5      217,5      540,0

____________________________________________________________________

     III. Unterrichtspraxis

     Zwischen dem 1. und 2. Semester ist eine zweiwöchige Praxis bei

     einem Berg- und (oder) Skiführer im Sinne der jeweiligen

     landesgesetzlichen Bestimmungen zu erbringen.

     B. Freigegenstände

31. Aktuelle Fachgebiete ........     20         20         40

römisch drei. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Der Bildungsgang wird in zwei Semestern durchgeführt. Im ersten Semester wird neben der theoretischen auch die alpine und nordische Ski-, Eis- und Felsausbildung durchgeführt. Das erste Semester beinhaltet die allgemeinen Grundlagen des Bergführens die praktisch-methodische Vertiefung des Lehrstoffes (Tourenplanung und – führung), die Festigung des Eigenkönnens und die Perfektionierung der Bergrettungstechnik; in der Skiausbildung werden die Grundlagen des alpinen Skilaufs, Skilanglaufs und Skiwanderns, in der Eisausbildung die Grundtechniken, in der Felsausbildung die speziellen Probleme des sehr verantwortungsvollen Berg- und Skiführerberufes behandelt.

Um spezielle Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vorzubereiten und zu erreichen, sind für die Alpinistik spezielle Methoden, moderne Erkenntnisse und Erfahrungen notwendig, mit denen die Lehrgangsteilnehmer vertraut zu machen sind.

Das zweite Semester der Ausbildung beinhaltet schwerpunktmäßig die Canyoning-, Sportkletter-, Eis- und Skiführerausbildung.

In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen, besonders in den theoretischen, ist auf die spätere Berufsausübung des Berg- und Skiführers Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist zum besseren Verständnis und zur leichteren Anwendung in der Praxis unter Heranziehung modernster Lehrmittel darzubieten. Fächerübergreifender Unterricht ist anzustreben, und auf die Querverbindungen in den einzelnen Gegenständen ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben. Die Teilnehmer sind zur Selbständigkeit anzuregen.

römisch vier. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes)

  1. Litera a
    Katholischer Religionsunterricht

Der Lehrplan für den Religionsunterricht im Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1 Abschnitt römisch vier) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.

  1. Litera b
    Evangelischer Religionsunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage A. 1 Abschnitt römisch vier.

Lehrstoff:

Siehe Anlage A. 1 Abschnitt römisch vier.

Der Lehrstoff ist entsprechend der Ausbildungsdauer zu kürzen und

zu raffen.

römisch fünf. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

2. DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verbesserung des mündlichen und schriftlichen Ausdruckes.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester

Einführung in die Fachterminologie; Protokollführung; Führung von Diskussionen und Referaten; Schriftverkehr mit Behörden.

  1. Ziffer 3
    LEBENDE FREMDSPRACHE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verbessern der Sprechfertigkeit zur Ausübung des Bergführerberufes.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester

Festigung der grammatikalischen Grundregeln; Schulung der Aussprache und des sprachlichen Ausdrucks; Frage und Antwort;

Wechselrede; Planmäßiger Aufbau eines berufsspezifischen Wort- und Phrasenschatzes; Führerliteratur und alpine Fachausdrücke;

Alltagssprache mit Bezug zum Sport.

  1. Ziffer 4
    POLITISCHE BILDUNG UND ORGANISATIONSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verständnis für das politische und soziale Leben in der Gegenwart in Bezug auf die demokratische Republik Österreich, auch im Vergleich mit den Entwicklungen im europäischen Raum. Wecken des Willens zur politischen Mitverantwortung, besonders im Hinblick auf den späteren Beruf. Wissen um den Aufbau des österreichischen Sportes.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester

Verschiedene Staatsformen; Rechte und Pflichten des Staatsbürgers; Stellung des Staates zum Sport, Kompetenzfrage im österreichischen Sport; Aufbau des Sportwesens mit besonderer Berücksichtigung des Berg- und Skiführerwesens und seiner Stellung im EU-Raum. Einrichtungen des Sportes auf Bundes-, Landes-, Bezirks- und Gemeindeebene.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester

Verschiedene Staatsformen; Rechte und Pflichten des Staatsbürgers; Stellung des Staates zum Sport, Kompetenzfrage im österreichischen Sport; Aufbau des Sportwesens mit besonderer Berücksichtigung des Tennissports und seiner Stellung im EU-Raum. Einrichtungen des Sportes auf Bundes-, Landes-, Bezirks- und Gemeindeebene.

  1. Ziffer 5
    BETRIEBSKUNDE, KAUFMÄNNISCHES RECHNEN UND BERUFSKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Organisation und Leitung eines Betriebes, Verstehen der Vorgänge im Wirtschaftsleben und Kenntnisse der einschlägigen Rechtsvorschriften insbesondere bei alpinen Unfällen. Vermitteln von mathematischen Kenntnissen, die zum Lösen von Aufgaben der Biomechanik notwendig sind.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester

Begriffe der Betriebsführung und der Güterverwaltung; Grundsätze des Vertragswesens; Versicherungsfragen; Rechtsvorschriften für die Berufsausübung; Einschlägige Ausschnitte aus dem Strafgesetz; Behandlung abgeschlossener Gerichtsverfahren von alpinen Unfällen mit Bergführern; Einführung in die Buchführung an Hand einfacher, facheinschlägiger Beispiele; Grundrechnungsarten; kaufmännisches Rechnen.

  1. Ziffer 2
    Semester

Vertiefung und Erweiterung der im 1. Semester behandelten Fachgebiete.

  1. Ziffer 6
    GESCHICHTE DES SPORTS (DER ALPINISTIK)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um wichtige historische Grundlagen des Sports und die Entwicklung des Alpinismus.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester

Historische Entwicklung des Sports; Erschließungsgebiete der Alpen an Hand markanter Beispiele; bekannteste Gipfelbesteigungen;

Entwicklung des Bergführerwesens; Geschichte der alpinen Vereine;

außereuropäische Erschließung – Expeditionen; Angabe einer Standardliteratur für den Bergführer.

  1. Ziffer 7
    SPORTBIOLOGIE (FUNKTIONELLE ANATOMIE, PHYSIOLOGIE UND GESUNDHEITSERZIEHUNG)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Darstellung sportbiologischer Zusammenhänge als Grundlage eines gezielten Wirkens des Berg- und Skiführers. Genaue Kenntnisse des menschlichen Körpers und seiner Funktionen. Erkennen und Vermeiden von Störungen am Bewegungsapparat. Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit. Wissen um grundsätzliche Fragen der Sporthygiene. Verstehen der Problematik des Dopings.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester

Aufbau und Funktion der Zelle; Gewebelehre; Aufbau des Skeletts und des Stütz- und Bewegungsapparates; Entstehung einer Bewegung;

Muskel und Muskelstoffwechsel; Herz- und Kreislauf; Ernährung und Verdauung; Nervensystem; physiologische Besonderheiten der Altersgruppen; Schäden am Bewegungsapparat; Muskelfunktionen; Tests;

Leistungsdiagnostik; Hygiene im Sport; Doping: Bestimmungen, Arten, Auswirkungen.

  1. Ziffer 2
    Semester

Vertiefung und Erweiterung der im 1. Semester erworbenen Kenntnisse.

8. ERSTE HILFE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um im Ernstfall Hilfe leisten zu können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester

Verletzungen und lebensbedrohliche Zustände (Unterkühlung, Schock, Hitzschlag, Sonnenstich usw.); richtige Versorgung und Atemspende; Lagerung des Verletzten; Flugrettungsübungen.

  1. Ziffer 2
    Semester

Wiederholung wichtiger Teilgebiete; Hinweise auf spezifische Verletzungen beim Bergsteigen, Canyoning und Sportklettern, deren Vermeidung bzw. entsprechende Versorgung; Ergänzungen durch praktische Übungen (z. B. Flugrettungseinsatz usw.).

  1. Ziffer 9
    SPORTPSYCHOLOGIE UND LEBENSKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um eine adäquate Betreuung der dem Bergführer anvertrauten Personen sowie um eine sinnvolle Lebensführung.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester

Stellenwert und Möglichkeiten der Sportpsychologie; Persönlichkeit der zu Führenden; Persönlichkeit des Trainers; Lernen; Motivation; Grundkenntnisse der Gruppenarbeit; Wettkampfbetreuung.

  1. Ziffer 2
    Semester

Führungsverhalten; Gruppendynamik; psychoregulative Maßnahmen (z. B. Stress, Angst).

  1. Ziffer 10
    PÄDAGOGIK, DIDAKTIK, METHODIK, TOURENPLANUNG UND –FÜHRUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verstehen der grundlegenden Erkenntnisse der Pädagogik sowie der Grundsätze der Didaktik und Methodik zur Vermittlung allgemeiner und spezieller Lehrinhalte des Bergsteigens. Bewährung in der Gruppenführung bei psychischen und physischen Belastungen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester

Ausgewählte Kapitel aus der Pädagogik; Tourenführung, Lehrmethoden; Führungsstile; methodische Hilfen allgemeiner und spezieller Art beim Lernen motorischer Fertigkeiten und Verbessern motorischer Eigenschaften.

  1. Ziffer 2
    Semester

Vertiefung der im 1. Semester gelehrten Inhalte; Spezielle Gruppenführung im alpinen Gelände sowie im Bereich Canyoning und Sportklettern; spezielle Hinweise zur Beachtung bei Tourenausschreibungen.

  1. Ziffer 11
    BEWEGUNGSLEHRE UND BIOMECHANIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Grundlage der Bewegungslehre und Biomechanik unter besonderer Berücksichtigung der ganzen Breite des Bergsteigens.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester

Physikalische Grundlagen des Bergsteigens (innere und äußere Kräfte, Körperschwerpunkt); Grundlage der Bewegungssteuerung (Koordination); physische Einflüsse auf die Bewegungssteuerung; Bewegungseigenschaften (Rhythmus, Dynamik, Präzision); motorische Entwicklung.

  1. Ziffer 2
    Semester

Erweiterung und Vertiefung der Teilgebiete (Sportklettern, Canyoning, Eisfallklettern).

12. TRAININGSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Grundlagen der Trainingslehre unter besonderer Berücksichtigung des Bergsteigens. Wissen um sportartspezifische Inhalte der Trainingslehre.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester

Leistungsbestimmende Merkmale des Bergsteigens und Möglichkeiten zur Verbesserung dieser Merkmale (Kraft, Ausdauer – Ökonomie, Gelenkigkeit, koordinative Fähigkeiten – Gleichgewicht usw.);

Belastungsgrundsätze; Belastungsmethoden; Leistungskontrollen;

Grundlagen der Trainingsplanung; praktische Übungseinheiten.

  1. Ziffer 2
    Semester

Erweiterung und Vertiefung der erworbenen Kenntnisse und spezielle Anwendung im Bereich Sportklettern.

  1. Ziffer 13
    ALPINE GEFAHREN UND UNFALLKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Kenntnisse über alpine Gefahren und ihre Bedingungsfaktoren. Erkennen und Verhütung.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester

Erkennen, Bewältigen und Vermeiden von Gefahren, die vom Menschen verursacht, die witterungs-, gelände- oder materialbedingt sind; Verhalten in Unfallsituationen und Rechtsfolgen bei Alpinunfällen.

  1. Ziffer 2
    Semester

Lawinengefahr; Strahlungsschäden; Hitze/Kälte; Wächten; Spalten;

Ertrinken; Beurteilung des Geländes in Bezug auf Absturzgefahr;

Schlechtwetter und Orientierungsprobleme.

14. WETTERKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Grundkenntnisse der Klimatologie; Wissen um die Zusammenhänge von Wetterabläufen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester

Wetterelemente (Temperatur, Feuchtigkeit, Luftdruck, Wind, Niederschlag); Frontsysteme (Hoch, Tief usw.); Gewitter; Großwetterlagen; typische Alpenwetterlagen; Interpretation der Vorhersagen.

  1. Ziffer 2
    Semester

Wiederholung wichtiger Teilgebiete mit besonderer Berücksichtigung der Ursachen und der Folgen von Wetterlagen auf die Tourenplanung (speziell für das Canyoning).

  1. Ziffer 15
    ORIENTIERUNGS- UND KARTENKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Grundsätze des Kartenlesens und die Funktion von Orientierungsgeräten.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester

Die Karte: Maßstab, Inhalt, Übersichtlichkeit, Verwendungszweck;

Werdegang der Kartografie; Alpenvereinskarte; Vergleich verschiedener Kartenzwecke; natürliche und künstliche Orientierungshilfen; Funktion der künstlichen Orientierungshilfen;

Kartenlesen; Orientierungslauf.

  1. Ziffer 16
    SCHNEE- UND LAWINENKUNDE (THEORIE)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verstehen der physikalischen und meteorologischen Voraussetzungen der Schneedecke zum Entstehen von Lawinen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester

Grundlagenunterricht zum Thema Schnee; Messen von Schneeprofilen;

Schneefestigkeitsmessung; Einfluss von Wind und Temperatur;

Hangrichtung und –neigung als Lawinenindikator; Methoden zur Erfassung der Lawinensituation.

  1. Ziffer 2
    Semester

Praxisbezogene Lawinenkunde im Rahmen der verschiedenen Touren – Anlegen einer lawinensicheren Spur; Vorbeugemaßnahmen bei Lawinengefahr; Kameradenhilfe; organisierter Sucheinsatz bei Lawinenverschütteten; Abfassung einer Fachbereichsarbeit; Interpretation des Lawinenlageberichtes.

  1. Ziffer 17
    GERÄTEKUNDE UND AUSRÜSTUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Verwendung und Pflege der speziellen Geräte.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester

Funktionstüchtigkeit und Belastbarkeitsgrenzen der Ausrüstung; Pflege der Ausrüstung; ausreichende Kenntnisse über die Herstellung und das Material der Ausrüstung; internationale Normen.

  1. Ziffer 2
    Semester
    Handhabung von technischen Geräten (Funkgeräte usw.); Bekleidung.

18. BIWAKKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Bewältigung von Extremsituationen bei einem Zwangsbiwak.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Semester

Auswahl des Biwakplatzes; Bau von funktionstüchtigen Iglus, Schneehöhlen und Schneegräben; Ausstattung des Biwaks; Ermittlung der Funktionstüchtigkeit der verschiedenen Bauarten auf einer Biwaktour.

19. GLETSCHERKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Gletschertätigkeit.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester

Entstehung der Gletscher; Teile der Gletscher; Gletscherarten; die wichtigsten Gletscher der Alpen; historische Vergletscherungen.

  1. Ziffer 20
    ALPINE GEOGRAPHIE UND GEOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verstehen der Grundlagen des geologischen Aufbaus der Alpen und der hochalpinen Landschaften.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester

Topografie der Alpen; Entstehung der Alpen; geologischer Aufbau der Ostalpen; geomorphologische Grundbegriffe; Talbildungen.

  1. Ziffer 21
    TIER- UND PFLANZENWELT, NATUR- UND UMWELTSCHUTZ

Bildungs- und Lehraufgabe:

Beitrag des Bergführers zur Erhaltung des alpinen Lebens- und Erholungsraumes.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester

Der alpine und hochalpine Lebensraum; Vegetationszonen; Einfluss des Gesteins auf die Pflanzenwelt; Erstellen eines Herbariums.

  1. Ziffer 2
    Semester

Naturschutz; Umweltschutz; einschlägige bundes- und landesgesetzliche Vorschriften.

  1. Ziffer 22
    SKILANGLAUF UND SKIWANDERN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um den sportlichen Skilanglauf und das Skiwandern.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester

Ausrüstung; Gerätekunde und –pflege; Wachsen; Verschiedene Lauftechniken und Bewegungsarten auf Loipen und im freien Gelände.

  1. Ziffer 23
    LAWINENFACHKURS

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um lawinenbildende Faktoren. Praktische Urteils- und Handlungsfähigkeit in Bezug auf die Lawinengefahr.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester

Schnee; Bildung und Umwandlung des Schnees; Aufbau der Schneedecke und Messmethoden; Aufnahme von Schneeprofilen und deren Auswertung; Einfluss von Gelände, Bewuchs und Witterung auf den Schneedeckenaufbau unter besonderer Berücksichtigung der hochwinterlichen Verhältnisse. Lawinen und Tourengebiet (geomorphologische und klimatische Eigenheiten, Erschließung); Lawinenbildung und Wirkung; Beurteilung der Lawinengefahr; das künstliche Auslösen von Lawinen; Lawinenzonenplan; Orientierung über bauliche Schutzmaßnahmen; touristische Schutz- und Vorsichtsmaßnahmen; Ursache von Lawinenunfällen; Lawinenunfälle in der Rechtssprechung; organisatorische Lawinenschutzmaßnahmen für Skigebiete, Siedlungen, Verkehrswege uä.; Rettungsmittel; Wetter und Schneedecke; Erste Hilfe bei Lawinenunfällen; praktische Übungen;

Aufnahme von Schnee- und Rammprofilen und deren Auswertung;

künstliche Auslösung von Lawinen; praktische Anwendung der Vorsichts- und Schutzmaßnahmen (Geländebeurteilung, Routenwahl, lawinengemäßes Verhalten); Suchmethoden – Arbeit auf der Lawine; Kameradenhilfe;

planmäßiger Lawineneinsatz.

  1. Ziffer 24
    FELSAUSBILDUNG MIT SPORTKLETTERN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verbessern des Eigenkönnens zum Erfassen spezieller methodischer Maßnahmen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester

Anseilarten; Seilknoten; Kletterschulung – Begehen verschiedener Kletterstellen im Auf- und Abstieg; Schulung und Verbesserung des Eigenkönnens; Ausschöpfen sämtlicher Möglichkeiten von Sicherungen und Sicherungsmethoden; Rückzug oder Abstieg mit einem Gast;

Abseilarten; Klettertouren verschiedener Schwierigkeitsgrade;

Führung und Betreuung eines Gastes im alpinen Gelände – praktischmethodische Übungen.

  1. Ziffer 25
    EISAUSBILDUNG MIT EISFALLKLETTERN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Beherrschung der verschiedenen Führungsmaßnahmen im vereisten und kombinierten Gelände. Verbessern des Eigenkönnens.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester

Gehen im steilen und harten Schnee mit und ohne Pickel;

verschiedene Gehtechniken; Eisklettern mit Seilsicherung;

Sicherungsmethoden; Verschiedene Sicherungsmittel und Verankerungen für einen Standplatz; Begehen von Gletschern und Gletscherbrüchen;

Eistouren verschiedener Schwierigkeitsgrade; Führung und Betreuung eines Gastes – praktisch-methodische Übungen.

  1. Ziffer 2
    Semester

Vertiefung und Erweiterung der im 1. Semester erworbenen Kenntnisse; spezielle Anwendung in den Bereichen Eisfallklettern und im kombinierten Gelände.

  1. Ziffer 26
    SKIFÜHRERAUSBILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verbessern des Eigenkönnens sowie Vertrautmachen mit der Problematik des Skiführens.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Semester

Skitouren mit Gipfelbesteigungen; Befahren von Steilflanken;

Begehen und Befahren von Gletschern und Gletscherbrüchen; Begehen von winterlichen Graten, Firn- und Eisflanken im Auf- und Abstieg;

Anlegen von idealen Aufstiegsspuren; Fahren in allen Schneearten;

Anlegen von Abfahrtsspuren für schwächere Fahrer oder für eine Gruppe; Seilfahren; Führung und Betreuung eines Gastes bzw. einer Gruppe – praktisch-methodische Übungen.

  1. Ziffer 27
    BERGRETTUNGSÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Erlernen und Perfektionieren der behelfsmäßigen Bergrettungsmethoden.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester
  2. Ziffer 2
    Semester

Behelfsmäßige Bergrettung; planmäßige Bergrettung; Bau und Gebrauch von behelfsmäßigen Bergrettungsgeräten; Zusammenarbeit mit Rettungsorganisationen (Bergrettung, Lawinenhundestaffel, Flugrettung).

28. BERGWANDERN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Führung von Wandergruppen im alpinen und hochalpinen Gelände.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester

Führungsaufgaben im alpinen und hochalpinen Gelände; Beachtung der Gefahrenquellen.

  1. Ziffer 29
    PRAKTISCH-METHODISCHE ÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um Durchführung, Organisation und Inhalte einer allgemeinen körperlichen Vorbereitung auf das Bergsteigen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester

Methoden und Inhalte zur Verbesserung der aeroben Ausdauer, der Kraftausdauer, der Gelenkigkeit, des Gleichgewichts und der Gewandtheit bzw. der koordinativen Fähigkeiten.

  1. Ziffer 2
    Semester

Vertiefung der im 1. Semester erworbenen Kenntnisse; Erstellen von bergspezifischen Trainingsprogrammen (Dehnungsübungen, Krafttraining, koordinative Schulung).

30. ALPINER SKILAUF

Bildungs- und Lehraufgabe:

Erweiterung des Fachwissens und –könnens.

  1. Ziffer eins
    Semester

Siehe Anlage A.8, Unterrichtsgegenstand Skilauf (Unterrichtspraxis und Eigenkönnen im alpinen Skilauf), mit Setzen von Schwerpunkten.

  1. Ziffer 31
    AKTUELLE FACHGEBIETE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Erweiterung des Fachwissens und -könnens.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    und 2. Semester
den jeweiligen Fachgebieten angepasst (z. B. Snowboarden, Canyoning).

Zuletzt aktualisiert am

23.12.2011

Gesetzesnummer

10009845

Dokumentnummer

NOR40054481