Rechtstracker.at

Anl. 3/04

Fassungen
01.10.2011 bis 31.01.2012 — BGBl. II Nr. 362/2011 · 2 Dokumente
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 3/04 heute01.02.2012 § → § BGBl. II Nr. 362/2011 · 1 Dokument
Anl. 3/0401.10.201131.01.2012 § → § BGBl. II Nr. 362/2011 · 2 Dokumente
Anl. 3/0401.09.200631.01.2012 § → § —
Anl. 3/0401.09.199231.08.2006 BGBl. Nr. 529/1992 (Stammfassung)

Das RIS führt für diesen Tag 2 Dokumente zu Anl. 3/04.

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 529 aus 1992, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 362 aus 2011,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 3 /, 4

Inkrafttretensdatum

01.09.2006

Außerkrafttretensdatum

31.01.2012aufgehoben durch BGBl. II Nr. 362/2011

Index

70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit Ablauf des 31. September 2011 und hinsichtlich des 2. Semesters mit Ablauf des 31. Jänner 2012 außer Kraft vergleiche Artikel römisch eins, Paragraph 2, Absatz 8,).

Text

                                                         Anlage C.4

                                                       --------------

LEHRWARTEAUSBILDUNG FÜR SKILANGLAUF UND SKIWANDERN

römisch eins. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten für Skilanglauf und Skiwandern hat in einem einsemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf Paragraph eins, des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zum Ziel, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Aufgaben eines Lehrwartes für Skilanglauf und Skiwandern vertraut zu machen.

Lehrwart für Skilanglauf und Skiwandern im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte fachkundige Person, die befähigt ist, Übungsbetrieb und Unterricht im Skilanglauf und Skiwandern mit leistungs- und breitensportlicher Zielsetzung vorzubereiten und zu leiten.

römisch zwei. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände. Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand

das Wochenstundenausmaß bei einem Unterricht während eines ganzen

Semesters, daneben in Klammern das gesamte Stundenausmaß im Falle der

Einbeziehung von Formen des Fernunterrichts angegeben.)

---------------------------------------------------------------------

                                                    (Gesamtausmaß

                                 Wochenstunden   bei Einbeziehung des

                                                    Fernunterrichtes)

---------------------------------------------------------------------

A. Pflichtgegenstände

1. Theorie

   1. Religion .................        1,0                     (5,0)

   2. Deutsch ..................        0,5                     (2,5)

   3. Politische Bildung und

      Organisationslehre .......        0,5                     (2,5)

   4. Betriebskunde und

      Kaufmännisches Rechnen ...        0,5                     (2,5)

   5. Geschichte von Bewegung

      und Sport ................        0,5                     (2,5)

   6. Sportbiologie (Funktionelle

      Anatomie, Physiologie und

      Gesundheitserziehung) ....        2,0                    (10,0)

   7. Erste Hilfe ..............        1,5                     (7,5)

   8. Sportpsychologie und

      Lebenskunde ..............        1,5                     (7,5)

   9. Pädagogik, Didaktik und

      Methodik .................        2,0                    (10,0)

  10. Bewegungslehre und

      Biomechanik ..............        2,0                    (10,0)

  11. Trainingslehre ...........        4,0                    (20,0)

  12. Audiovisuelle Hilfsmittel

      und Fachliteratur ........        0,5                     (2,5)

  13. Seminar für Fachfragen ...        1,0                     (5,0)

  14. Schnee-, Wachs- und

      Gerätekunde ..............        1,5                     (7,5)

  15. Sportstättenbau und

      Wettkampfregeln ..........        1,5                     (7,5)

  16. Skilauf und Umwelt .......        1,0                     (5,0)

II. Praxis

  17. Praktische Übungen .......        6,0                    (30,0)

  18. Praktisch-methodische

      Übungen ..................        8,0                    (40,0)

                                -------------------------------------

                                       35,5                   (177,5)

                                =====================================

B. Pflichtpraktikum

   Nachweis einer 20stündigen einschlägigen Praxiszeit zwischen

Eintritt in die Ausbildung und kommissioneller Abschlußprüfung.

römisch drei. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Wird der Lehrgang unter Einbeziehung des Fernunterrichtes durchgeführt, so ist bei der Ausgabe des Lehrmaterials zu Beginn des Bildungsganges eine entsprechende und ausreichende Einführung zu geben. Das festgelegte Lernziel muß auch bei Einbeziehung des Fernunterrichtes erreicht werden.

In den einzelnen Unterrichtsgegenständen ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen.

Fächerübergreifender Unterricht ist anzustreben, und auf die Querverbindungen zwischen den einzelnen Gegenständen ist hinzuweisen. Der Lehrstoff, sowohl der praktischen als auch der theoretischen Fächer, ist im Hinblick auf den sportpädagogischen Wirkungsbereich des Auszubildenden darzubieten, zum besseren Verständnis unter Verwendung von Unterrichtsmedien und anschaulicher Demonstration.

römisch vier. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes)

  1. Litera a
    Katholischer Religionsunterricht

Die Bestimmungen des Lehrplanes in Anlage A.1 sind sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.

  1. Litera b
    Evangelischer Religionsunterricht
Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1)

Lehrstoff:

Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1)

Der in Anlage A.1 angegebene Lehrstoff ist zu kürzen und zu

raffen.

römisch fünf. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

  1. Ziffer eins
    Religion
    Siehe Abschnitt römisch vier.

  1. Ziffer 2
    Deutsch
Bildungs- und Lehraufgabe:

Verbesserung des mündlichen und schriftlichen Ausdrucks.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Einführung in die Fachterminologie; Protokollführung; Führung von Diskussionen, Referate; Schriftverkehr mit Behörden.

  1. Ziffer 3
    Politische Bildung und Organisationslehre
Bildungs- und Lehraufgabe:

Hinführung zum Verständnis für und zum verantwortungsvollen Gebrauch von staatsbürgerlichen und sportpolitischen Institutionen.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Stellenwert und Organisation des Sports im Rahmen der bundesstaatlichen demokratischen Staatsform Österreichs; Ausbildungsgänge im Sportbereich; rechtliche Bestimmungen für Vereine, Sportbetriebe und Veranstaltungen.

  1. Ziffer 4
    Betriebskunde und Kaufmännisches Rechnen
Bildungs- und Lehraufgabe:

Anleitung zur ökonomischen Führung eines Betriebes (Vereins usw.) und zur Anwendung von für die Sportart relevanten Rechenvorgängen.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Einfache Buchhaltung; Berechnungsarten bei Zeitnehmungssystemen; Einsatz elektronischer Hilfsmittel im Sport (Taschenrechner, EDV, PC); formelhafte Darstellung und einfache Testverrechnung in der Biomechanik.

  1. Ziffer 5
    Geschichte von Bewegung und Sport
Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung der historischen und gesellschaftlichen Grundlagen des Skilanglaufs.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Entwicklung des Sports unter besonderer Berücksichtigung des Skilaufs und seiner vielfältigen Erscheinungsformen.

  1. Ziffer 6
    Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie, Gesundheitserziehung und Lebenskunde)
Bildungs- und Lehraufgabe:

Darstellung sportbiologischer Zusammenhänge als Grundlage eines gezielten Wirkens des Lehrwarts im Leistungs- und Gesundheitssport. Genaue Kenntnis des menschlichen Körpers und seiner Funktionen. Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit. Wissen um eine sinnvolle Lebensgestaltung. Körperpflege, Gesunderhaltung. Verstehen der Problematik des Dopings.

Lehrstoff:

(2 Wochenstunden)

Aufbau und Funktion der Zelle, Gewebelehre, Aufbau des Skeletts und des Stütz- und Bewegungsapparates; Entstehung einer Bewegung; Muskel und Muskelstoffwechsel; Herz und Kreislauf; Ernährung und Verdauung; Nervensystem; physiologische Besonderheiten der Altersgruppen; Leistungsdiagnostik; persönliche Lebensführung und Lebensgestaltung; Doping: Bestimmungen, Arten, Auswirkungen.

  1. Ziffer 7
    Erste Hilfe
Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um im Ernstfall

Hilfe leisten zu können.

Lehrstoff:

(1,5 Wochenstunden)

Erkennen von Verletzungen und von lebensbedrohlichen Zuständen (Unterkühlung, Schock, Hitzschlag, Sonnenstich usw.); richtige Versorgung unter besonderer Berücksichtigung von Herzmassage und Atemspende; Lagerung und Transport eines Verletzten; Verbandslehre.

  1. Ziffer 8
    Sportpsychologie und Lebeskunde Anmerkung, richtig: Lebenskunde)
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um eine adäquate Betreuung vor, in und nach dem Übungsbetrieb sowie um eine sinnvolle Lebensführung.

Lehrstoff:

(1,5 Wochenstunden)

Stellenwert und Möglichkeiten der Sportpsychologie; Persönlichkeit des Sportlers, des Trainers; Lernen; Motivation; Grundkenntnisse der Gruppenarbeit; Wettkampfbetreuung.

  1. Ziffer 9
    Pädagogik, Didaktik und Methodik
Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung der für die Lehrwartetätigkeit nötigen Kenntnisse und Grundlagen der Unterrichtsplanung, -führung, und -gestaltung.

Lehrstoff:

(2 Wochenstunden)

Pädagogische Werte der sportlichen Betätigung; Selbsterziehung - Fremderziehung; positive und negative Aspekte des Leistungs- und Breitensports, speziell im Skilanglauf.

Das Verhältnis Lehrer - Schüler; Wirkungen, Methoden, Planung, Gestaltung und Kontrolle des Sportunterrichtes für unterschiedliche Zielgruppen; methodische Hilfsmittel, Übungsreihen und methodische Lehrwege für den sportlichen Skilanglauf und das Skiwandern.

  1. Ziffer 10
    Bewegungslehre und Biomechanik
Bildungs- und Lehraufgabe:

Einführung in die Grundlagen der Bewegungslehre mit besonderer Berücksichtigung der spartenspezifischen Bewegungsabläufe zum Verständnis der sportmotorischen Wirkungszusammenhänge.

Lehrstoff:

(2 Wochenstunden)

Biomechanische Größen, Kräfte, Wirkungen und Zustände; sensomotorischer Regelkreis; motorisches Lernen; Analyse der Lauftechniken und der Fehlformen; Bewegungsdarstellung und Bewegungsbeschreibung; biomechanischer Aspekt der funktionellen Anatomie; Anlage einfacher Tests; praktische Anwendung.

  1. Ziffer 11
    Trainingslehre
Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung von Kenntnis, Verständnis und Handhabung der sportlichen Trainingslehre im Bereich des Skilanglaufes und des Skiwanderns.

Lehrstoff:

(4 Wochenstunden)

Training als geplanter Wechsel von Belastungs- und Erholungsmaßnahmen; Wirkungen, Methoden, Planung und Gestaltung des sportlichen Trainings für unterschiedliche Leistungsziele unter besonderer Berücksichtigung der breitensportlichen Aspekte des Skilanglaufes.

  1. Ziffer 12
    Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur
Bildungs- und Lehraufgabe:

Heranführung an den gezielten, selbständigen Gebrauch von audiovisuellen Hilfsmitteln, Fachmedien und Fachliteratur.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Die Wahrnehmungsproblematik bei der Bewegungsanalyse; didaktischer Einsatz von Bewegungsdarstellungen und Medien (Aussagekraft, Einsatzkriterien und organisatorischer Rahmen); spartenspezifische Fachliteratur; fachspezifische Medien (Filme, Video, Unterrichtsmedien).

  1. Ziffer 13
    Seminar für Fachfragen
Bildungs- und Lehraufgabe:

Verarbeitung von spartenspezifischen Themen als Vorbereitung auf

die Unterrichtstätigkeit.

Lehrstoff:

(1 Wochenstunde)

Spartenspezifische Schwerpunkte und Themen.

  1. Ziffer 14
    Schnee-, Wachs- und Gerätekunde
Bildungs- und Lehraufgabe:

Befähigung zur Beurteilung von Schnee- und Wachsbedingungen und zur Anwendung optimaler Präparationsmaßnahmen im Skilanglauf.

Lehrstoff:

(1,5 Wochenstunden)

Schneearten; Umwandlungen des Schnees; kleine Lawinenkunde;

Schneepräparation; Grundbegriffe der Reibungslehre; Wachsarten;

Skibeläge; Temperaturmessung; Wachs- und Präparationstechniken;

Pflege der Ausrüstung, Materialkenntnisse; Arten und Eigenschaften des Langlauf-Sportgeräts für verschiedene Zielgruppen.

  1. Ziffer 15
    Sportstättenbau und Wettkampfregeln
Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung von Grundlagenwissen im Hinblick auf die Anwendung technischer, taktischer und organisatorischer Mittel und Maßnahmen im Skilanglauf sowie Anlegen von Strecken.

Lehrstoff:

(1,5 Wochenstunden)

Internationale und nationale Bewerbsarten und ihr Regelwerk; Betreueraufgaben; Anlage zielgruppengerechter Übungs-, Trainings- und Wettkampfstätten unter Berücksichtung Anmerkung, richtig: Berücksichtigung) des Natur- und Landschaftsschutzes; Aspekte des Nutzungsrechts.

  1. Ziffer 16
    Skilauf und Umwelt
Bildungs- und Lehraufgabe:

Verständnis für die Veränderungen und Belastung der Umwelt durch den Skisport; Wissen um Lösungsansätze zur Vermeidung weiterer Schädigungen.

Lehrstoff:

(1 Wochenstunde)

Schadensursachen, die durch die Verkehrsmittel (Autos usw.), die Infrastruktur, den Pistenbau, die Erzeugung von Kompaktschnee entstehen; Probleme, die durch den Varianten- und Tourenskilauf sowie durch den Skilanglauf verursacht werden. Maßnahmen, welche die Belastungen der Natur verringern bzw. vermeiden helfen, ohne die positiven Werte des Skisports zu schmälern.

  1. Ziffer 17
    Praktische Übungen
Bildungs- und Lehraufgabe:

Verbesserung des Eigenkönnens als Grundlage für Demonstrations- und Lehrfähigkeit.

Lehrstoff:

(6 Wochenstunden)

Übungsgut der konditionellen Vorbereitung im Trockentraining; Feinformen aller Skilanglauf-Techniken (Grund- und Wettkampftechniken, Übergänge); Festigung verschiedener Technikelemente; praktische Anwendung der theoretischen Grundlagen der Trainingslehre.

  1. Ziffer 18
    Praktisch-methodische Übungen
Bildungsziel- und Lehraufgabe:

Einführung in den praktischen Übungs- und Lehrbetrieb im Skilanglauf und methodische Umsetzung der Demonstrationsfähigkeit.

Lehrstoff:

(8 Wochenstunden)

Spiel- und Übungsformen sowie methodische Reihen im Trockenen und auf dem Schnee; praktische Fehlerdiagnose und methodische Gegenmaßnahmen; Demonstration der Langlauftechniken; methodische Übertreibung; Lehrproben.

Zuletzt aktualisiert am

23.12.2011

Gesetzesnummer

10009845

Dokumentnummer

NOR40081526

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Lehrpläne - Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 529 aus 1992, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 362 aus 2011,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 3 /, 4

Inkrafttretensdatum

01.10.2011BGBl. II Nr. 362/2011

Außerkrafttretensdatum

Index

70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. Oktober 2011, hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Februar 2012 und hinsichtlich der weiteren Semester jeweils semesterweise aufsteigend in Kraft vergleiche Artikel römisch eins, Paragraph 2, Absatz 8,).

Text

Anlage C.4

LEHRGANG ZUR AUSBILDUNG VON INSTRUKTORINNEN UND INSTRUKTOREN FÜR SNOWBOARDTOUREN

römisch eins. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Snowboardtouren hat in einem einsemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf Paragraph eins, des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zum Ziel, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Anforderungen eines Lehrwartes für Snowboardtouren vertraut zu machen. Lehrwart für Snowboardtouren im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte fachkundige Person, die befähigt ist, Snowboardtouren außerhalb des vergletscherten Geländes und ohne die Verwendung von Seilsicherungen zu planen und zu leiten.

Die Aufgabe des Instruktors für Snowboardtouren ist es, selbständige Bergsteiger mit hoher Eigenverantwortlichkeit und gut entwickeltem Risikobewusstsein auszubilden.

Bei allen Bezeichnungen, wie zB Instruktor, Lehrwart, Teilnehmer, Leibeserzieher sind in gleicher Weise weibliche und männliche Personen angesprochen.

römisch zwei. STUNDENTAFEL

 

 

Stunden

 

A. Pflichtgegenstände

 

 

römisch eins. Theorie

 

1.

Religion

5

2.

Deutsch

3

3.

Politische Bildung und Organisationslehre

2

4.

Rechtliche Grundlagen

3

5.

Sportbiologie und Erste Hilfe

12

6.

Trainings- und Bewegungslehre

8

7.

Pädagogik, Didaktik und Methodik

4

8.

Sportpsychologie

10

9.

Orientierungs- und Kartenkunde

8

10.

Risikomanagement und Unfallkunde

3

11.

Wetterkunde

5

12.

Naturkunde und Ökologie

2

13.

Gerätekunde und Ausrüstung

2

14.

Schnee- und Lawinenkunde

12

 

römisch zwei. Praxis

 

15.

Praktische Übungen

6

16.

Praktisch-methodische Übungen

14

17.

Snowboardtouren

50

18.

Bergrettungstechnik

8

 

Summe:

157

 

B. Freigegenstände

 

 

Aktuelle Fachgebiete im Ausmaß von 10 Stunden.

römisch drei. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

In den einzelnen Lehreinheiten ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen -

besonders in den theoretischen - ist auf die spätere Lehr- und Führungstätigkeit des Lehrwartes für Snowboardtouren Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist unter Heranziehung von Anschauungsmaterial wie Filme, Demonstrationen usw. zum besseren Verständnis und zur leichteren Anwendung in der Praxis darzubieten.

Fächerübergreifender Unterricht ist anzustreben, und auf die Querverbindungen zwischen den einzelnen Gegenständen ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben.

Die Teilnehmer sind zur Selbständigkeit anzuregen.

römisch vier. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes)

a) Katholischer Religionsunterricht

Der Lehrplan für den Religionsunterricht am Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1).

Lehrstoff:

Siehe Anlage A. 1 Abschnitt römisch vier.

Der Lehrstoff ist entsprechend der Ausbildungsdauer zu kürzen und zu raffen.

römisch fünf. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

1. RELIGION

Siehe Abschnitt römisch vier.

2. DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verbesserung des mündlichen und schriftlichen Ausdruckes, Erwerb von Kenntnissen für Präsentationen und Moderationen.

Lehrstoff:

Einführung in die Fachterminologie; Protokollführung; Moderations- und Präsentationstechniken; Referate; Schriftverkehr mit Behörden.

3. POLITISCHE BILDUNG UND ORGANISATIONSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Erwerb von Kenntnissen zum Verständnis sportpolitischer Institutionen.

Lehrstoff:

Stellenwert und Organisation des Sportes in Österreich unter beonderer Berücksichtigung des Bergsportes; gesetzliche Verankerung des Sportes und des Lehrwartewesens; Organisation der alpinen Vereine.

4. RECHTLICHE GRUNDLAGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die rechtlichen Aspekte des Bergsportes.

Lehrstoff:

Gesetzliche Grundlagen des Bergsportes bzw. des Freizeitrechts (Wegefreiheit) in Österreich; Pflichten und Rechte der Lehrwarten; Klärung der Begriffe Sorgfaltsmaßstab, Fahrlässigkeit; Schadensfälle und Haftungsfragen im Straf- und Zivilrecht, Versicherung.

5. ERSTE HILFE UND SPORTBIOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung von Kenntnissen und Maßnahmen in Erster Hilfe. Darstellung sportbiologischer Zusammenhänge als Grundlage eines gezielten Wirkens des Lehrwartes.

Lehrstoff:

Unfallmanagement; typische Verletzungen und lebensbedrohende Zustände; Sofortbergung, Lagerung und Transport eines Verletzten; Wundversorgung; Sonne-, Hitze-, Kälteschäden; Reanimation; Tapeverbände. Aufbau des Skeletts, des Stütz- und Bewegungsapparates; Entstehung einer Bewegung; Herz und Kreislauf; Ernährung und Verdauung; Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit; altersbedingte Besonderheiten im Übungsbetrieb; Schäden am Bewegungsapparat; sportmotorische Tests; Hygiene im Sport.

6. TRAININGS- UND BEWEGUNGSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Grundlagen der Bewegungslehre und der sportartspezifischen Inhalte der Trainingslehre.

Lehrstoff:

Physikalische Grundlagen des Bergsportes, Grundlagen der Bewegungssteuerung (Koordination); psychische Einflüsse auf die Bewegungssteuerung; Bewegungseigenschaften (Rhythmus, Dynamik, Präzision); motorische Entwicklung; leistungsbestimmende Merkmale und Möglichkeiten zur Verbesserung von Kraft, Ausdauer, Beweglichkeit, koordinativen Fähigkeiten, Gleichgewicht usw.; Belastungsgrundsätze, Belastungsmethoden; Leistungskontrollen; Grundlagen der Trainingsplanung.

7. PÄDAGOGIK, DIDAKTIK UND METHODIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Aneignen von didaktischen und methodischen Prinzipien beim Vermitteln spezieller Lerninhalte des Bergsportes.

Lehrstoff:

Abgrenzung der Aufgabenbereiche von Pädagogik, Didaktik und Methodik; die Rolle des Lehrwarts als Erzieher und Begleiter; Methoden zum Erwerb von Wissen und Können. Einführung in die Grundlagen motorischen, kognitiven und emotionalen Lernens; Erarbeiten von Methoden zur Unterstützung und Festigung des Wissens- und Könnenserwerbes in diesen Bereichen; Vorstellen und Erarbeiten verschiedener Formen des Übungsbetriebes.

8. SPORTPSYCHOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Erwerb von Kompetenz in der Einnahme der Leitungsfunktion und des damit verbundenen passenden Führungshandelns. Wissen um gruppendynamische Modelle und den sich daraus ergebenden Konsequenzen für das Leiten von Gruppen.

Lehrstoff:

Reflexion des persönlichen Zuganges zu den Themen Leiten und Führen; Führungstheorien; Funktion und Rolle; Motivation. Beschreiben von Gruppenprozessen anhand von ausgewählten Modellen der Gruppendynamik; Interventionen in schwierigen Gruppensituationen und damit verbundenes adäquates Leiterverhalten.

9. ORIENTIERUNGS- UND KARTENKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Grundlagen der Orientierung und Funktionalität von technischen Orientierungshilfen.

Lehrstoff:

Eigenschaften, Gliederung, Funktion der Karte; kartografische Gestaltungsmöglichkeiten (Maßstab, Schrift, Höhenlinien, Signaturen etc.); Kartenrandangaben; Funktion und Handhabung technischer Orientierungshilfen (Bussole, Höhenmesser, GPS); Methoden zur Orientierung im Gelände.

10. RISIKOMANAGEMENT UND UNFALLKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Bergsport als Risikosport erkennen und reflektieren, Risikobewusstsein fördern.

Lehrstoff:

Analyse von Bergsportunfällen, Unfallstatistik, Unfall-Ursachenforschung; Strategien zur Risikominimierung, Standardmaßnahmen, Risiko und Gesellschaft, Theorien der menschlichen Risikobereitschaft.

11. WETTERKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um grundlegende Zusammenhänge des Wettergeschehens; Wissen um die Bedeutung des Wetterberichts.

Lehrstoff:

Physikalische Grundlagen (Luftdruck Temperatur, Feuchtigkeit); wetterbestimmende Luftmassen; Wind; Niederschlag; Frontsysteme; Wolkenformen und Wettererscheinungen (Gewitter und Blitz); Großwetterlage; typische Alpinwetterlagen; Wetterprognose (Informationsmöglichkeiten und Interpretation, entsprechendes Handeln).

12. NATURKUNDE UND ÖKOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Entstehung und ökologische Bedeutung der Alpen; Pflanzen und Tiere in diesem Lebensraum.

Lehrstoff:

Geologischer Aufbau (Gliederung) der Ostalpen, Pflanzen und Tiere als Gestaltungselement geführter Touren, Umweltschutz, Gletscher, geografische und naturkundliche Fachliteratur.

13. GERÄTEKUNDE UND AUSRÜSTUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um Angebot und Funktionalität der modernen Snowboardtourenausrüstung.

Lehrstoff:

Beurteilung des Angebots in Bezug auf Funktionalität; richtiger Umgang mit der Ausrüstung und deren sachgemäße Wartung.

14. SCHNEE- UND LAWINENKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Entstehung und Umwandlung von Schnee; Wissen um die Entstehung und Auslösung von Lawinen; Wissen um Strategien zur Reduzierung des Restrisikos.

Lehrstoff:

Entstehung und Ablagerung von Schnee; Umwandlungen (physikalische Theorien dazu, Einflussfaktoren, etc.); Aufbau der Schneedecke (Schichten, Spannungen und Festigkeiten in der Schneedecke, etc.); Lawinenbildung (Arten und Entstehung von Lawinen, geländebedingte Faktoren, etc.); Auslösung von Lawinen; moderne Strategien zur Risikominimierung; grundsätzlicher Sicherheitsrahmen für das Führen von Gruppen auf Snowboardtouren.

15. PRAKTISCHE ÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Durchführung, Organisation und Inhalte einer allgemeinen körperlichen Vorbereitung für den Bergsport.

Lehrstoff:

Methoden und Inhalte zur Verbesserung der aeroben Ausdauer, der Kraftausdauer, der Beweglichkeit, von Gleichgewicht und Gewandtheit bzw. koordinativen Fähigkeiten; ausgewählte bergsportspezifische Trainingsprogramme.

16. PRAKTISCH-METHODISCHE ÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Umsetzung der in den theoretischen Fächern erarbeiteten Kenntnisse in die Praxis des Snowboardtourenführens.

Lehrstoff:

Praktisch-methodische Übungen in Form von Lehrauftritten (mit anschließenden Reflexionen) zur Umsetzung der in den theoretischen und praktischen Fächern erworbenen Kenntnisse.

17. SNOWBOARDTOUREN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Risikobewusste und auf die jeweilige Gruppe abgestimmte Führungs- und Ausbildungsarbeit auf Snowboardtouren. Wissen um die Vorbereitung (Tourenplanung) und Nachbereitung von Snowboardtouren.

Lehrstoff:

Festigung und Verbesserung des Eigenkönnens; Snowboardtechnik; Geländebeurteilung; Spuranlage; Erkennen von potentiellen Gefahrenbereichen; grundsätzlicher Sicherheitsrahmen; Organisation der Gruppe in Aufstieg und Abfahrt; Gruppenführung (pädagogisch/psychologisch) in der Praxis; Tourenplanung.

18. BERGRETTUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Beherrschen der Ortung und Bergung von Verschütteten aus Lawinen.

Lehrstoff:

Funktion verschiedener Verschüttetensuchgeräte (Vor- und Nachteile analoger und digitaler Geräte); Suchstrategien mit den verschiedenen Verschüttetensuchgeräten; Sondieren und Schaufeln; Strategien bei Mehrfachverschüttungen; Bergung und Abtransport (Vorbereitung für Helikopterabtransport).

Im RIS seit

23.12.2011

Zuletzt aktualisiert am

04.07.2013

Gesetzesnummer

10009845

Dokumentnummer

NOR40133454