Rechtstracker.at

Anl. 3/06

Fassungen
01.09.2004 bis 31.01.2005 — BGBl. II Nr. 286/2004 · 2 Dokumente
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 3/06 heute01.10.2011 § → § BGBl. II Nr. 362/2011
Anl. 3/0601.02.200530.09.2011 § → § · 1 Dokument
Anl. 3/0601.09.200431.01.2005 § → § BGBl. II Nr. 286/2004 · 2 Dokumente
Anl. 3/0601.09.199231.01.2005 BGBl. Nr. 529/1992 (Stammfassung)

Das RIS führt für diesen Tag 2 Dokumente zu Anl. 3/06.

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 529 aus 1992,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 3 /, 6

Inkrafttretensdatum

01.09.1992BGBl. Nr. 529/1992

Außerkrafttretensdatum

31.01.2005

Index

70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttreten

vergleiche Artikel römisch eins, Paragraph 2, Absatz 6,).

Text

                                                         Anlage C.6

                                                       --------------

LEHRWARTEAUSBILDUNG FÜR HOCHALPIN

römisch eins. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten/Hochalpin hat in einem zweisemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf Paragraph eins, des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zur Aufgabe, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Anforderungen eines Lehrwartes/Hochalpin vertraut zu machen. Lehrwart/Hochalpin im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte fachkundige Person, die befähigt ist, Bergfahrten - von der Grundschule des Bergsteigens bis zu Touren im mittleren Schwierigkeitsbereich römisch drei, auch unter Zuhilfenahme von Skiern - durchzuführen. Die Aufgabe des Lehrwartes/Hochalpin ist es, selbständige Bergsteiger mit hoher Eigenverantwortlichkeit und gut entwickeltem Sicherheitsbewußtsein auszubilden.

römisch zwei. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände. Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand

zuerst das Wochenstundenausmaß und daneben in Klammern das gesamte

Stundenausmaß im Falle der Einbeziehung von Formen des

                       Fernunterrichtes angegeben.)

---------------------------------------------------------------------

                          1. Semester         2. Semester

                               (Gesamt-          (Gesamt-

                      Wochen-  ausmaß   Wochen-  ausmaß bei

                      stunden    bei    stunden    bei

                                Einbe-            Einbe-     Summe

                               ziehung           ziehung

                                 des               des

                              Fernunter-        Fernunter-

                               richtes)          richtes)

---------------------------------------------------------------------

A. Pflichtgegenstände

I. Theorie

1. Religion ........    1,0    (5,0)      -       -      1,0   (5,0)

2. Deutsch .........    0,5    (2,5)      -       -      0,5   (2,5)

3. Lebende

    Fremdsprache ....     -       -       1,0    (5,0)    1,0   (5,0)

4. Politische Bildung

    und

    Organisationslehre   0,5    (2,5)      -       -      0,5   (2,5)

5. Betriebskunde und

    Kaufmännisches

    Rechnen .........    0,5    (2,5)      -       -      0,5   (2,5)

6. Geschichte des

    Sports (Bergsports)  0,5    (2,5)      -       -      0,5   (2,5)

7. Sportbiologie

    (Funktionelle

    Anatomie,

    Physiologie und

    Gesundheitser-

    ziehung) ........    2,0   (10,0)     0,5   (2,5)    2,5  (12,5)

8. Erste Hilfe .....     -       -       1,5   (7,5)    1,5   (7,5)

9. Sportpsychologie

    und Lebenskunde       -       -       1,5   (7,5)    1,5   (7,5)

10. Trainingslehre

    und

    Bewegungslehre ..    1,0    (5,0)      -      -      1,0   (5,0)

11. Pädagogik, Didaktik

    und Methodik ....    1,0    (5,0)      -      -      1,0   (5,0)

12. Tourenplanung ...    1,0    (5,0)     1,0   (5,0)    2,0  (10,0)

13. Alpine Gefahren

    und Unfallkunde      1,0    (5,0)     0,5   (2,5)    1,5   (7,5)

14. Sicherungstheorie    0,5    (2,5)     0,5   (2,5)    1,0   (5,0)

15. Gerätekunde und

    Ausrüstung ......    0,5    (2,5)     0,5   (2,5)    1,0   (5,0)

16. Geographie und

    Naturkunde ......    1,0    (5,0)      -      -      1,0   (5,0)

17. Wetterkunde .....    1,0    (5,0)     0,5   (2,5)    1,5   (7,5)

18. Kartenkunde und

    Orientierung ....    1,0    (5,0)     1,0   (5,0)    2,0  (10,0)

19. Gletscherkunde ..    0,5    (2,5)      -      -      0,5   (2,5)

20. Schnee und

    (Anm.: richtig:

    Schnee-)

    Lawinenkunde ....     -       -       4,0  (20,0)    4,0  (20,0)

II. Praxis

21. Felsausbildung ..    6,0   (30,0)      -      -      6,0  (30,0)

22. Eisausbildung ...    6,0   (30,0)      -      -      6,0  (30,0)

23. Winterausbildung      -       -       8,0  (40,0)    8,0  (40,0)

24. Praktische Übungen   1,0    (5,0)      -      -      1,0   (5,0)

25. Praktisch-

    methodische

    Übungen .........    2,0   (10,0)     1,0   (5,0)    3,0  (15,0)

26. Bergrettungs-

    übungen .........    5,0   (25,0)     3,0  (15,0)    8,0  (40,0)

                     ------------------------------------------------

                        33,5  (167,5)    24,5 (122,5)   58,0 (290,0)

                     ================================================

römisch drei. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Das 1. Semester der zweisemestrigen Ausbildung umfaßt neben dem theoretischen Block die Grundschule des Bergsteigens. Darin werden vor allem die wichtigsten alpinen Verhaltensregeln vermittelt.

Das 2. Semester umfaßt praktische und praktisch-methodische Übungen in anspruchsvollerem alpinen Gelände, auch unter winterlichen Verhältnissen.

Sollte der Lehrgang unter Einbeziehung des Fernunterrichts durchgeführt werden, so ist zu Beginn des Bildungsganges bei Ausgabe des Lehrmaterials eine entsprechende und ausreichende Einführung zu geben. Die Unterlagen des Fernunterrichtes sind so zu gestalten, daß deren Inhalt und Umfang auf einen normal laufenden Ausbildungslehrgang Bedacht nehmen. Das festgelegte Lehrziel muß auch bei Einbeziehung des Fernunterrichtes erreicht werden.

In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen ist auf die spätere Berufsausübung des Lehrwartes Hochalpin Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist zum besseren Verständnis und zur leichteren Anwendung in der Praxis unter Heranziehung von Anschauungsmaterial wie Filmen, Demonstrationen usw. darzubieten. Fächerübergreifender Unterricht ist anzustreben, und auf die Querverbindungen zwischen den einzelnen Gegenständen ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben. Die Teilnehmer sind zur Selbständigkeit anzuregen.

römisch vier. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes)

  1. Litera a
    Katholischer Religionsunterricht

Der Lehrplan für den Religionsunterricht am Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.

  1. Litera b
    Evangelischer Religionsunterricht
Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1)

Lehrstoff:

Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1)

Der in Anlage A.1 angegebene Lehrstoff ist zu kürzen und zu

raffen.

römisch fünf. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

  1. Ziffer eins
    Religion
    Siehe Abschnitt römisch vier.

  1. Ziffer 2
    Deutsch
Bildungs- und Lehraufgabe:

Verbesserung des mündlichen und schriftlichen Ausdruckes.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (0,5 Wochenstunden)

Einführung in die Fachterminologie; Protokollführung; Führung von Diskussionen und Referaten; Schriftverkehr mit Behörden.

  1. Ziffer 3
    Lebende Fremdsprache
Bildungs- und Lehraufgabe:

Verbesserung der Sprechfertigkeit. Einführung in die Sportsprache.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Semester (1 Wochenstunde)

Schulung der Aussprache und des sprachlichen Ausdruckes; Auswahl von alpinen Fachausdrücken; einfachste Konversation.

  1. Ziffer 4
    Politische Bildung und Organisationslehre
Bildungs- und Lehraufgabe:

Hinführen zum Verständnis für und zum verantwortungsvollen Gebrauch von staatsbürgerlichen und sportpolitischen Institutionen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (0,5 Wochenstunden)

Stellenwert und Organisation des Sports im Rahmen der bundesstaatlichen demokratischen Staatsform Österreichs; organisatorischer Aufbau und gesetzliche Verankerung des Sports.

  1. Ziffer 5
    Betriebskunde und Kaufmännisches Rechnen
Bildungs- und Lehraufgabe:

Anleitung zur ökonomischen Führung eines Betriebes (Vereins usw.)

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (0,5 Wochenstunden)

Grundbegriffe der Betriebsführung, Grundrechnungsarten, Einführung in die Buchführung anhand einfacher facheinschlägiger Beispiele; Kalkulationen, Sponsorentum, Werbung, Haftung usw.

  1. Ziffer 6
    Geschichte des Sports (Bergsports)
Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung der historischen und gesellschaftlichen Grundlagen des Sports.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (0,5 Wochenstunden)

Entwicklung des Sports mit besonderer Berücksichtigung der Sparte; die Olympischen Spiele in der Antike und Neuzeit.

  1. Ziffer 7
    Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung)
Bildungs- und Lehraufgabe:

Darstellung sportbiologischer Zusammenhänge als Grundlage eines gezielten Wirkens des Lehrwarts; Kenntnisse des menschlichen Körpers und seiner Funktionen; Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit; Wissen um die Hygiene im Sport; Verstehen der Problematik des Dopings.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (2 Wochenstunden)

Aufbau und Funktion der Zelle, Gewebelehre, Aufbau des Skeletts und des Stütz- und Bewegungsapparates; Entstehung einer Bewegung; Muskel und Muskelstoffwechsel; Herz und Kreislauf; Atmung; Ernährung und Verdauung; Nervensystem.

  1. Ziffer 2
    Semester (0,5 Wochenstunden)

Wiederholung und Festigung des Stoffes des 1. Semesters; Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit; physiologische Besonderheiten der Altersgruppen; Tests; Leistungsdiagnostik; Hygiene im Sport; Doping: Bestimmung, Arten, Auswirkungen.

  1. Ziffer 8
    Erste Hilfe
Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um im Ernstfall

Hilfe leisten zu können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Semester (1,5 Wochenstunden)

Erkennen von Verletzungen und lebensbedrohlichen Zuständen (Unterkühlung, Schock, Hitzschlag, Sonnenstich usw.); richtige Versorgung von Verletzten; Herzmassage und Atemspende; Lagerung und Transport eines Verletzten mit besonderer Berücksichtigung von Bergunfällen; Verbandslehre.

  1. Ziffer 9
    Sportpsychologie und Lebenskunde
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um eine adäquate Betreuung vor, in und nach dem Übungsbetrieb sowie um eine sinnvolle Lebensführung.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Semester (1,5 Wochenstunden)

Stellenwert und Möglichkeiten der Sportpsychologie; Persönlichkeit des Sportlers, des Trainers; Lernen; Motivation; Grundkenntnisse der Gruppenarbeit; Wettkampfbetreuung.

  1. Ziffer 10
    Trainingslehre und Bewegungslehre
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um Grundlagen der Bewegungslehre und Biomechanik unter besonderer Berücksichtigung der ganzen Breite des Bergsteigens; Wissen um sportartspezifische Inhalte der Trainingslehre.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (1 Wochenstunde)

Physikalische Grundsätze des Bergsteigens (innere und äußere Kräfte, Körperschwerpunkt); Grundlagen der Bewegungssteuerung (Koordination), psychische Einflüsse auf die Bewegungssteuerung, Bewegungseigenschaften (Dynamik, Präzision, Rhythmus); Ökonomie der Bewegung, motorische Entwicklung (Kinderbergsteigen);

leistungsbestimmende Merkmale des Bergsteigens (motorische Eigenschaften) und Möglichkeiten zur Verbesserung dieser Merkmale;

Belastungsgrundsätze, Belastungsmethoden; Grundlagen der Trainingsplanung, Periodisierung, Leistungskontrollen, spezielle Probleme der Höhenanpassung; psychoregulatives Training.

  1. Ziffer 11
    Pädagogik, Didaktik und Methodik
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um Maßnahmen zur Vermittlung spezieller Lerninhalte des Bergsteigens.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (1 Wochenstunde)

Grundbegriffe der Pädagogik, Didaktik und Methodik; Erziehungsziele; der Lehrwart als Erzieher; Lehrmethoden, Führungsstile.

Methodische Hilfsmittel zur Informationsübermittlung und zur Erleichterung des motorischen Lernvorganges, grundlegende Voraussetzungen des motorischen Lernvorganges; methodische Maßnahmen auf den einzelnen Lernstufen; Betriebsformen (Stationsbetrieb, Frontalbetrieb usw.).

  1. Ziffer 12
    Tourenplanung
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen über die Auswahl von Tourenzielen in Fels und Eis in bezug auf alpintechnische Schwierigkeiten. Verhältnisse und Wetterentwicklung.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (1 Wochenstunde)

Dauer, Abänderung/Abbruch/Rückzug, Stützpunkte (Biwak), Anreise/Rückreise, Gestaltung der Ausschreibung/Vorbesprechung, Festlegen der Teilnehmerzahl; Alpinliteratur, Karten; Beurteilung der eigenen Leistungsfähigkeit und der der Teilnehmer.

  1. Ziffer 2
    Semester (1 Wochenstunde)

Beurteilung von Tourenzielen im Winter unter besonderer Berücksichtigung der Lawinengefahr und der Wetterentwicklung.

  1. Ziffer 13
    Alpine Gefahren und Unfallkunde
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Gefahren beim Bergsteigen in Fels und Eis.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (1 Wochenstunde)

Erkennen, Bewältigen und Vermeiden von Gefahren, die vom Menschen verursacht, die witterungsbedingt, geländebedingt oder materialbedingt sind; Verhalten in Unfallsituationen und bei Unfällen.

  1. Ziffer 2
    Semester (0,5 Wochenstunden)

Lawinengefahr, Strahlungsschäden, Hitze/Kälte, Wächte, Spalte, Ertrinken, Beurteilung des Geländes in bezug auf Absturzgefahr, Schlechtwetter und Orientierungsprobleme.

  1. Ziffer 14
    Sicherungstheorie
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die physikalischen Gesetzmäßigkeiten, die in der Sicherungskette wirksam werden.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (0,5 Wochenstunden) Belastungsbegriffe (z.B. Bruchlast, Sturzfaktor, Fangstoß, Fangimpuls), dynamisches Sichern, Belastbarkeit von Zwischensicherungen, Haltekraft von Sicherungsmitteln.
  2. Ziffer 2
    Semester (0,5 Wochenstunden)

Verankerungen in Schnee, Haltekraft von Sicherungsmitteln im Schnee.

  1. Ziffer 15
    Gerätekunde und Ausrüstung
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um Angebot und um die Funktionalität der speziellen

Bergsportausrüstung.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (0,5 Wochenstunden)

Maßeinheiten, nationale und internationale Normung von Bergsportausrüstung; Beurteilung des Angebotes in bezug auf Funktionalität und Preis/Leistungsverhältnis; sachgerechtes Warten der Ausrüstung.

  1. Ziffer 2
    Semester (0,5 Wochenstunden)
    Winterliche Bergsportgeräte und Ausrüstung.

  1. Ziffer 16
    Geographie und Naturkunde
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen über die Alpen, ihre Entstehung und Besiedlung sowie ihre

Tier- und Pflanzenwelt.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (1 Wochenstunde)

Gliederung der Ostalpen in bezug auf den geologischen Aufbau, Tier- und Pflanzenwelt der Ostalpen; Naturschutz, Umweltschutz.

Einführung in die geographische und naturkundliche Literatur.

  1. Ziffer 17
    Wetterkunde
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die groben Zusammenhänge des Wetterablaufes.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (1 Wochenstunde)

Wetterelemente (Temperatur, Feuchtigkeit, Luftdruck), Wind, Niederschlag, Frontsysteme (Hoch, Tief), Großwetterlage, typische Alpenwetterlagen; Interpretation der Vorhersagen.

  1. Ziffer 2
    Semester (0,5 Wochenstunden)
    Alpenwetterlage im Winter; Niederschlagsverteilung im Winter.

  1. Ziffer 18
    Kartenkunde und Orientierung
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Grundlagen des Kartenlesens und die Funktion der

künstlichen Orientierungshilfen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (1 Wochenstunde)

Eigenschaften und Gliederung einer Karte, kartographische Gestaltungsmöglichkeiten (Kartenmaßstab, Kartenschrift, Höhenlinien, Signaturen usw.); Kartenrandangaben (z.B. Gletscherstand); Funktion und Verwendung der künstlichen Orientierungshilfen (Kompaß, Höhenmesser).

  1. Ziffer 2
    Semester (1 Wochenstunde)

Orientierung unter besonderer Berücksichtigung der Verhältnisse im winterlichen Hochgebirge; Marschtabelle, Marschskizze, Spezialkarte für Skibergsteigen.

  1. Ziffer 19
    Gletscherkunde
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um Entstehung und Eigenschaften der Gletscher.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (0,5 Wochenstunden)

Entstehung von Gletschereis, physikalische Eigenschaften des Eises, Gletscherbewegung, spezielle Erscheinungsformen bei Vergletscherungen (z.B. Moränen, Spalten, Tor, Bach, Schliff); Typologie der Gletscher; historische Gletscher.

  1. Ziffer 20
    Schnee- und Lawinenkunde
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um Entstehung und Umwandlung von Schnee; Wissen um Entstehung, Auslösung und Auswirkungen von Lawinen; Methoden zur Beurteilung der Lawinengefahr.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Semester (4 Wochenstunden)

Entstehung und Ablagerung von Schnee, physikalische Eigenschaften, Umwandlung, Aufbau der Schneedecke; Lawinenbildung (Arten von Lawinen), geländebedingte Faktoren, Zustand der Schneedecke (Einflüsse des Wetters, des Menschen); Beobachtung des Geländes und der sichtbaren Erscheinungsformen der Schneedecke, Schichtprofil, Rutschkeil, Rutschblock, Schnelltests (zB Stocktest, Schaufeltest).

  1. Ziffer 21
    Felsausbildung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Sichere Ausbildungs- und Führungsarbeit im Fels im oberen
  1. Ziffer 3
    Schwierigkeitsgrad.
Lehrstoff:
  1. Ziffer eins
    Semester (6 Wochenstunden)

Verbessern des Eigenkönnens im Felsklettern, Routenfindung, Standplatzwahl; methodische Übungen zum Felsklettern, Aufbau der Sicherungskette im Fels, Klettern in der Seilschaft, Führen im Fels, Abseilen, diverse Rückzugstechniken.

  1. Ziffer 22
    Eisausbildung
Bildungs- und Lehraufgabe:

Sichere Führungs- und Ausbildungsarbeit im Eis und Schnee im

oberen 3. Schwierigkeitsgrad.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (6 Wochenstunden)

Verbessern des Eigenkönnens im Steigen und Klettern im Eis; Aufbau der Sicherungskette in Schnee und Eis; Gehen, Führen; Ausbilden am Gletscher; spezielle Eisgeräte; Rückzug im Eis, Übungstouren.

  1. Ziffer 23
    Winterausbildung
Bildungs- und Lehraufgaben:

Beherrschen der Tourenführung und der Unterweisung beim

Winterbergsteigen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Semester (8 Wochenstunden)

Verbessern des Eigenkönnens im alpinen Skilauf; Maßnahmen zur Vermittlung bei Tourenfindung und Spurenanlage bei Begehung von winterlichen Eisflanken und Felsgraten; praktische Beurteilung der Lawinengefahr.

  1. Ziffer 24
    Praktische Übungen
Bildungs- und Lehraufgaben:

Wissen und Durchführung, Organisation und Inhalte einer allgemeinen körperlichen Vorbereitung auf das Bergsteigen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (1 Wochenstunde)

Methoden und Inhalte zur Verbesserung der aeroben Ausdauer, der Kraftausdauer, der Gelenkigkeit, des Gleichgewichts und der Gewandtheit bzw. der koordinativen Fähigkeiten; ausgewählte bergspezifische Trainingsprogramme: Dehnungsübungen, Krafttraining, koordinative Schulung.

  1. Ziffer 25
    Praktisch-methodische Übungen
Bildungs- und Lehraufgaben:

Wissen um die Umsetzung der Grundlagen der Orientierung und der Wetterkunde in die Praxis.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (2 Wochenstunden)

Praktisch-methodische Übungen zur Anwendung der im theoretischen Unterricht erlernten Grundlagen in Orientierung und Wetterkunde.

  1. Ziffer 2
    Semester (1 Wochenstunde)
    Wie 1. Semester, jedoch Anwendung im hochalpinen Gelände.

  1. Ziffer 26
    Bergrettungsübungen
Bildungs- und Lehraufgaben:

Umfassendes Beherrschen der behelfsmäßigen Rettungsmethoden.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (5 Wochenstunden)

Selbstrettung, Kameradenrettung, Abtransport, Hubschrauberbergung in Fels, Eis, Firn.

  1. Ziffer 2
    Semester (3 Wochenstunden)

Wie 1. Semester, aber im winterlichen Hochgebirge; zusätzlich Notbiwak; Arbeit mit Verschüttetensuchgeräten.

Gesetzesnummer

10009845

Dokumentnummer

NOR12124268

Alte Dokumentnummer

N7199223541J

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 529 aus 1992, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 286 aus 2004,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 3 /, 6

Inkrafttretensdatum

01.09.2004BGBl. II Nr. 286/2004

Außerkrafttretensdatum

30.09.2011danach: BGBl. II Nr. 362/2011

Index

70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Text

Anlage C.6

INSTRUKTORENAUSBILDUNG FÜR HOCHTOUREN

römisch eins. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Hochtouren hat in einem einsemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf Paragraph eins, des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zum Ziel, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Anforderungen eines Instruktors für Hochtouren vertraut zu machen. Instruktor für Hochtouren im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte, fachkundige Person, die befähigt ist, Personen (Gruppen) bei Bergfahrten – von der Grundschule des Bergsteigens bis zu Touren im vergletscherten Hochgebirge – zu betreuen. Die Aufgabe des Instruktors für Hochtouren ist es, selbständige Bergsteiger mit hoher Eigenverantwortlichkeit und gut entwickeltem Risikobewusstsein auszubilden.

Bei allen Bezeichnungen, wie zB Instruktor, Teilnehmer, Leibeserzieher sind in gleicher Weise weibliche und männliche Personen angesprochen.

                          II. STUNDENTAFEL

__________________________________________________________

                                                 Stunden

__________________________________________________________

     A. Pflichtgegenstände

     I. Theorie

  1. Religion ...............................       5

  2. Deutsch ................................       3

  3. Politische Bildung und

     Organisationslehre .....................       2

  4. Rechtliche Grundlagen ..................       3

  5. Sportbiologie und Erste Hilfe ..........      12

  6. Trainings- und Bewegungslehre ..........       8

  7. Pädagogik, Didaktik und Methodik .......       4

  8. Sportpsychologie .......................      10

  9. Orientierungs- und Kartenkunde .........       8

10. Risikomanagement und Unfallkunde .......       4

11. Wetterkunde ............................       5

12. Naturkunde und Ökologie ................       5

13. Gerätekunde und Ausrüstung .............       2

14. Sicherungstheorie ......................       4

__________________________________________________________

     II. Praxis

15. Praktische Übungen .....................       6

16. Praktisch-methodische Übungen ..........      10

17. Hochtouren Fels und Eis ................      45

18. Bergrettungstechnik ....................      18

__________________________________________________________

     Summe:                                       154

__________________________________________________________

B. Freigegenstände

Aktuelle Fachgebiete im Ausmaß von 10 Stunden.

römisch drei. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen, besonders in den theoretischen, ist auf die spätere Lehr- und Führungstätigkeit des Instruktors für Hochtouren Bedacht zu nehmen.

Der sinnvolle Einsatz von Formen des e-learnings oder mobile learnings ist zu prüfen. Sollte ein Lehrgang unter Einbeziehung solcher Lehr- und Lernformen durchgeführt werden, so ist zu Beginn des Bildungsganges eine entsprechende und ausreichende Einführung zu geben. Die Unterlagen sind so zu gestalten, dass Inhalt und Umfang auf einen normal laufenden Ausbildungslehrgang Bedacht nehmen. Das festgelegte Lehrziel muss auch bei Einbeziehen dieser Lehr- und Lernformen erreicht werden.

Der Lehrstoff ist unter Heranziehung von Anschauungsmaterial wie Filme, Demonstrationen usw. zum besseren Verständnis und zur leichteren Anwendung in der Praxis darzubieten.

Fächerübergreifender Unterricht ist anzustreben, und auf die Querverbindungen zwischen den einzelnen Gegenständen ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben. Die Teilnehmer sind zur Selbständigkeit anzuregen.

römisch vier. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes)

  1. Litera a
    Katholischer Religionsunterricht

Der Lehrplan für den Religionsunterricht am Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.

  1. Litera b
    Evangelischer Religionsunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1).

Lehrstoff:

Siehe Anlage A. 1 Abschnitt römisch vier.

Der Lehrstoff ist entsprechend der Ausbildungsdauer zu kürzen und

zu raffen.

römisch fünf. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

1. RELIGION

Siehe Abschnitt römisch vier.

2. DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verbesserung des mündlichen und schriftlichen Ausdruckes. Erwerb von Kenntnissen für Präsentationen und Moderationen.

Lehrstoff:

Einführung in die Fachterminologie; Protokollführung; Moderations- und Präsentationstechniken, Referate; Schriftverkehr mit Behörden.

  1. Ziffer 3
    POLITISCHE BILDUNG UND ORGANISATIONSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verständnis für das politische und soziale Leben der Gegenwart in Bezug auf das österreichische Staatswesen auch im europäischen Zusammenhang. Erwerb von Kenntnissen zum Verständnis sportpolitischer Institutionen.

Lehrstoff:

Wesen und Aufgabe der Republik mit Betonung der österreichischen Verhältnisse; Österreich im Rahmen der europäischen Union; gesetzliche Verankerung des Sportes und des Instruktorenwesens unter besonderer Berücksichtigung des Bergsportes; Organisation der alpinen Vereine.

4. RECHTLICHE GRUNDLAGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die rechtlichen Aspekte des Bergsportes.

Lehrstoff:

Gesetzliche Grundlagen des Bergsportes bzw. des Freizeitrechtes (Wegefreiheit) in Österreich; Pflichten und Rechte der Instruktoren; Klärung der Begriffe Sorgfaltsmaßstab, Fahrlässigkeit; Schadensfälle und Haftungsfragen im Straf- und Zivilrecht; Versicherung.

  1. Ziffer 5
    SPORTBIOLOGIE UND ERSTE HILFE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung von Kenntnissen und Maßnahmen in Erster Hilfe. Darstellung sportbiologischer Zusammenhänge als Grundlage eines gezielten Wirkens des Instruktors.

Lehrstoff:

Unfallmanagement; typische Verletzungen und lebensbedrohende Zustände; Sofortbergung, Lagerung und Transport eines Verletzten;

Wundversorgung; Sonne-, Hitze-, Kälteschäden; Reanimation;

Tapeverbände.

Aufbau des Skeletts, des Stütz- und Bewegungsapparates; Entstehung einer Bewegung; Herz und Kreislauf; Ernährung und Verdauung;

Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit; altersbedingte Besonderheiten im Übungsbetrieb; Schäden am Bewegungsapparat;

sportmotorische Tests; Hygiene im Sport; Höhenbergsteigen.

  1. Ziffer 6
    TRAININGS- UND BEWEGUNGSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Grundlagen der Bewegungslehre und der sportartspezifischen Inhalte der Trainingslehre.

Lehrstoff:

Physikalische Grundlagen des Bergsportes, Grundlagen der Bewegungssteuerung (Koordination); psychische Einflüsse auf die Bewegungssteuerung; Bewegungseigenschaften (Rhythmus, Dynamik, Präzision); motorische Entwicklung; leistungsbestimmende Merkmale und Möglichkeiten zur Verbesserung von Kraft, Ausdauer, Beweglichkeit, koordinativen Fähigkeiten, Gleichgewicht usw.;

Belastungsgrundsätze, Belastungsmethoden; Leistungskontrollen;

Grundlagen der Trainingsplanung.

  1. Ziffer 7
    PÄDAGOGIK, DIDAKTIK UND METHODIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Aneignen von didaktischen und methodischen Prinzipien beim Vermitteln spezieller Lerninhalte des Bergsportes.

Lehrstoff:

Abgrenzung der Aufgabenbereiche von Pädagogik, Didaktik und Methodik; die Rolle des Instruktors als Erzieher und Begleiter;

Methoden zum Erwerb von Wissen und Können. Einführung in die Grundlagen motorischen, kognitiven und emotionalen Lernens;

Erarbeiten von Methoden zur Unterstützung und Festigung des Wissens- und Könnenserwerbes in diesen Bereichen; Vorstellen und Erarbeiten verschiedener Formen des Übungsbetriebes.

8. SPORTPSYCHOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Erwerb von Kompetenz in der Einnahme der Leitungsfunktion und des damit verbundenen passenden Führungshandelns. Wissen um gruppendynamische Modelle und den sich daraus ergebenden Konsequenzen für das Leiten von Gruppen.

Lehrstoff:

Reflexion des persönlichen Zuganges zu den Themen Leiten und Führen; Führungstheorien; Funktion und Rolle; Motivation. Beschreiben von Gruppenprozessen anhand von ausgewählten Modellen der Gruppendynamik; Interventionen in schwierigen Gruppensituationen und damit verbundenes adäquates Leiterverhalten.

  1. Ziffer 9
    ORIENTIERUNGS- UND KARTENKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Grundlagen der Orientierung und Funktionalität von technischen Orientierungshilfen.

Lehrstoff:

Eigenschaften, Gliederung, Funktion der Karte; kartographische Gestaltungsmöglichkeiten (Maßstab, Schrift, Höhenlinien, Signaturen etc.); Kartenrandangaben; Funktion und Handhabung technischer Orientierungshilfen (Bussole, Höhenmesser und GPS); Methoden zur Orientierung im Gelände.

  1. Ziffer 10
    RISIKOMANAGEMENT UND UNFALLKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Bergsport als Risikosport erkennen und reflektieren, Risikobewusstsein fördern.

Lehrstoff:

Analyse von Bergsportunfällen, Unfallstatistik, Unfall-Ursachenforschung; Strategien zur Risikominimierung, Standardmaßnahmen; Risiko und Gesellschaft; Theorien der menschlichen Risikobereitschaft.

11. WETTERKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um grundlegende Zusammenhänge des Wettergeschehens; Wissen um die Bedeutung des Wetterberichts.

Lehrstoff:

Physikalische Grundlagen (Luftdruck, Temperatur, Feuchtigkeit);

wetterbestimmende Luftmassen; Wind; Niederschlag; Frontsysteme;

Wolkenformen und Wettererscheinungen (Gewitter und Blitz);

Großwetterlage; typische Alpinwetterlagen; Wetterprognose (Informationsmöglichkeiten und Interpretation, entsprechendes Handeln).

  1. Ziffer 12
    NATURKUNDE UND ÖKOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Entstehung und ökologische Bedeutung der Alpen; Pflanzen und Tiere in diesem Lebensraum.

Lehrstoff:

Geologischer Aufbau (Gliederung) der Ostalpen, Pflanzen und Tiere als Gestaltungselement geführter Touren, Umweltschutz, Gletscher, geografische und naturkundliche Fachliteratur.

  1. Ziffer 13
    GERÄTEKUNDE UND AUSRÜSTUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um Angebot und Funktionalität der modernen Bergsportausrüstung.

Lehrstoff:

Normen für Bergsportausrüstung; Beurteilung des Angebotes in Bezug auf Funktionalität, richtiger Umgang mit der Ausrüstung und deren sachgemäße Wartung.

14. SICHERUNGSTHEORIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um eine funktionierende Sicherungskette und deren physikalische Gesetzmäßigkeiten; Kriterien für den Einsatz verschiedener Führungstechniken.

Lehrstoff:

Grundbegriffe der Physik (Bruchlast, Sturzfaktor, Fangstoß, Bremskraft); Knoten und Anseilen; Belastbarkeit von Sicherungsmitteln und Fixpunkten in der Sicherungskette; der Bohrhaken; die Einsatzkriterien und die Vor- und Nachteile verschiedener Führungstechniken (zB Seilschaftsklettern, Verkürztes Seil, Kurzes Seil, Seiltransport).

15. PRAKTISCHE ÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um Durchführung, Organisation und Inhalte einer allgemeinen körperlichen Vorbereitung für den Bergsport.

Lehrstoff:

Methoden und Inhalte zur Verbesserung der aeroben Ausdauer, der Kraftausdauer, der Beweglichkeit, von Gleichgewicht und Gewandtheit bzw. koordinativen Fähigkeiten; ausgewählte bergsportspezifische Trainingsprogramme.

  1. Ziffer 16
    PRAKTISCH–METHODISCHE ÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen und Umsetzung von Methoden und Inhalten zum Erlernen, Festigen, Verbessern der für den/die Bergsport/Hochtouren relevanten Wissens- und Könnensbereiche.

Lehrstoff:

Aufbau methodischer Übungsreihen und Übungsbetrieb zu grundlegenden Techniken des Bergsportes (Erlernen, Festigen, Verbessern der Klettertechnik in Fels und Eis; Steigeisengehen; Gehen in weglosem Gelände; Abseilen und Ablassen; Sicherungskette in Fels und Eis).

  1. Ziffer 17
    HOCHTOUREN FELS UND EIS

Bildungs- und Lehraufgabe:

Risikobewusste Führungs- und Ausbildungsarbeit auf Hochtouren.

Lehrstoff:

Festigung und Verbesserung des Eigenkönnens in Fels und Eis;

Routenwahl und Routenfindung; Thematik Standortwahl Standplatz;

Standplatzbau und Sicherungskette; Klettern und Gehen in Seilschaft;

Führen auf Hochtouren; Abseilen; Rückzugstechniken;

Standardmaßnahmen; Übungstouren; Problemsituationen und mögliche Lösungsansätze bei Führungstouren.

18. BERGRETTUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Beherrschen behelfsmäßiger Rettungstechniken im Fels und das Wissen um organisierte Rettung.

Lehrstoff:

Selbstrettung; Kameradenrettung; Bergung und Abtransport; Helikopterbergung.

Zuletzt aktualisiert am

23.12.2011

Gesetzesnummer

10009845

Dokumentnummer

NOR40054485