Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Studienordnung Technische Chemie
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 701/1992 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 48/1997Bundesgesetzblatt Nr. 701 aus 1992, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 48 aus 1997,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 4Paragraph 4
Index
72/08 Technische Studienrichtungen
Beachte
Tritt für die ordentlichen Studierenden mit dem Inkrafttreten der Studienpläne der jeweiligen Studienrichtung an der jeweiligen Universität oder Hochschule, spätestens jedoch mit Ablauf des 30. September 2003 außer Kraft (vgl. § 75 Abs. 3 idF BGBl. I Nr. 53/2002, BGBl. I Nr. 48/1997).Tritt für die ordentlichen Studierenden mit dem Inkrafttreten der Studienpläne der jeweiligen Studienrichtung an der jeweiligen Universität oder Hochschule, spätestens jedoch mit Ablauf des 30. September 2003 außer Kraft vergleiche Paragraph 75, Absatz 3, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 53 aus 2002,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 48 aus 1997,).
Text
Zweite Diplomprüfung
§ 4.Paragraph 4,
Die zweite Diplomprüfung umfaßt folgende Fachgebiete:
(1)Absatz eins,Pflichtfachgebiete:
Im Studienzweig „Allgemeine Technische Chemie“ an der Technischen Universität Wien:
Im Studienzweig „Analytische und Physikalische Chemie“ an der Technischen Universität Wien:
Im Studienzweig „Anorganische Chemie und Technologie“ an der Technischen Universität Wien:
Im Studienzweig „Biotechnologie, Biochemie und Lebensmittelchemie“ an der Technischen Universität Wien:
Biochemische Technologie;
Lebensmittelchemie und -technologie;
Verfahrenstechnik und Chemische Technologien;
Allgemeine Biologie und Angewandte Botanik;
Im Studienzweig „Organische Chemie und Technologie“ an der Technischen Universität Wien:
Im Studienzweig „Allgemeine Technische Chemie“ an der Technischen Universität Graz:
Biochemie und Biochemische Technologie;
Anorganische Chemie und Anorganisch-chemische Technologie;
Organische Chemie und Organisch-chemische Technologie;
Im Studienzweig „Biotechnologie, Biochemie und Lebensmittelchemie“ an der Technischen Universität Graz:
Verfahrenstechnik und Chemische Technologien;
Biotechnologie und Mikrobiologie;
Lebensmittelchemie und -technologie.
Im Studienzweig „Chemieingenieurwesen“ an der Technischen Universität Graz:
Chemische Technologien und Betriebswirtschaftslehre;
Biochemie und Biotechnologie;
An der Universität Linz:
Chemische Technologie anorganischer Stoffe;
Chemische Technologie organischer Stoffe;
Verfahrenstechnik und chemischer Apparatebau;
Biochemie und Biotechnologie.
(2)Absatz 2,Wahlfächer zur Vertiefung oder Ergänzung der Pflichtfächer nach Wahl des Studierenden aus den im Studienplan festgelegten Wahlfächerkatalogen (gebundene Wahlfächer).
(3)Absatz 3,Wahlfächer, die der Studierende aus dem Angebot an wissenschaftlichen Lehrveranstaltungen frei wählen kann.
Schlagworte
Lebensmitteltechnologie
Zuletzt aktualisiert am
10.02.2026
Dokumentnummer
NOR12124313
Alte Dokumentnummer
N7199223749J