Kurztitel
Schutz des archäologischen Erbes
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 708/1992Bundesgesetzblatt Nr. 708 aus 1992,
Index
79/04 Kultur- und Denkmalschutz
Beachte
Das Übereinkommen wurde gekündigt (vgl. BGBl. III Nr. 230/2014).Das Übereinkommen wurde gekündigt vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 230 aus 2014,).
Text
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarats haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Europäischen Übereinkommen zum Schutz des archäologischen Erbes (BGBl. Nr. 239/1974, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl. Nr. 504/1989) hinterlegt:Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarats haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Europäischen Übereinkommen zum Schutz des archäologischen Erbes Bundesgesetzblatt Nr. 239 aus 1974,, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches Bundesgesetzblatt Nr. 504 aus 1989,) hinterlegt:
Staaten: Datum der Hinterlegung
der Beitrittsurkunde:
Bulgarien ............................ 31. Jänner 1991
Jugoslawien .......................... 2. November 1990
Slowenien ............................ 2. Juli 1992
Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat das Ministerkomitee des Europarats auf seiner 480. Tagung der Ministerdelegierten vereinbart, daß die Sozialistische Föderative Republik Jugoslawien nicht mehr als Vertragspartei des Übereinkommens zu betrachten ist.
Ferner hat der Generalsekretär mitgeteilt, daß Rußland als Vertragspartei dieses Übereinkommens, dem die ehemalige Sowjetunion am 13. November 1990 beigetreten war, angesehen wird.