Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Reifeprüfung - berufsbildende höhere Schulen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 847/1992Bundesgesetzblatt Nr. 847 aus 1992,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 33Paragraph 33
Index
70/06 Schulunterricht
Text
Umfang der mündlichen Prüfung (Prüfungsgebiete)
§ 33. (1) Die mündliche Prüfung umfaßt:Paragraph 33, (1) Die mündliche Prüfung umfaßt:
eine mündliche Teilprüfung
im Prüfungsgebiet „Rechnungswesen'', wenn der Prüfungskandidat gemäß § 32 Abs. 1 Z 2 für die Klausurprüfung das Prüfungsgebiet „Lebende Fremdsprache'' gewählt hat oderim Prüfungsgebiet „Rechnungswesen'', wenn der Prüfungskandidat gemäß Paragraph 32, Absatz eins, Ziffer 2, für die Klausurprüfung das Prüfungsgebiet „Lebende Fremdsprache'' gewählt hat oder
im Prüfungsgebiet „Lebende Fremdsprache'', wenn der Prüfungskandidat gemäß § 32 Abs. 1 Z 2 für die Klausurprüfung das Prüfungsgebiet „Rechnungswesen'' gewählt hat,im Prüfungsgebiet „Lebende Fremdsprache'', wenn der Prüfungskandidat gemäß Paragraph 32, Absatz eins, Ziffer 2, für die Klausurprüfung das Prüfungsgebiet „Rechnungswesen'' gewählt hat,
eine mündliche Teilprüfung nach Wahl des Prüfungskandidaten in einem der folgenden Prüfungsgebiete:
„Geschichte und Sozialkunde'',
„Geographie und Wirtschaftskunde'',
„Staatsbürgerkunde und Rechtskunde'',
„Chemie und angewandte Chemie'' oder
„Betriebswirtschaftslehre'' und
je eine mündliche Teilprüfung
an der Höheren Lehranstalt für Mode und Bekleidungstechnik in den Prüfungsgebieten „Fertigungslehre und Maschinenkunde'' sowie „Textiltechnologie und Warenkunde'' und
an der Höheren Lehranstalt für Kunstgewerbe in den Prüfungsgebieten „Kunstgeschichte'' sowie „Textiltechnologie und Werkstofflehre''.
(2)Absatz 2,Am Aufbaulehrgang entfällt das Prüfungsgebiet „Fertigungslehre und Maschinenkunde'' gemäß Abs. 1 Z 3 lit. a.Am Aufbaulehrgang entfällt das Prüfungsgebiet „Fertigungslehre und Maschinenkunde'' gemäß Absatz eins, Ziffer 3, Litera a,
Dokumentnummer
NOR12124377
Alte Dokumentnummer
N7199224542J