der Titel der Verordnung, die Überschrift des § 3, § 3 Abs. 1 und 6, die Überschrift des § 4, § 5 Abs. 4, die Überschrift des 3. Abschnittes, § 9 Abs. 1, der Entfall des § 10 Abs. 1a, § 20 Abs. 12, die Überschrift des 4. Abschnittes, § 21 Abs. 4 und 6, die Überschrift des § 23, § 23 Abs. 1, 3 und 6, § 24 Abs. 6, die Überschrift des 6. Abschnittes, die Überschrift des § 26, die Überschrift des § 27, § 27 Abs. 1, die Überschrift des 1. Unterabschnittes des 8. Abschnittes hinsichtlich der Umbenennung in Reife- und Diplomprüfung, § 28 samt Überschrift hinsichtlich der Umbenennung in Reife- und Diplomprüfung, die Überschrift des 2. Unterabschnittes des 8. Abschnittes hinsichtlich der Umbenennung in Reife- und Diplomprüfung, § 31 samt Überschrift hinsichtlich der Umbenennung in Reife- und Diplomprüfung, die Überschrift des 3. Unterabschnittes des 8. Abschnittes, § 34 samt Überschrift, die Überschrift des 4. Unterabschnittes des 8. Abschnittes hinsichtlich der Umbenennung in Reife- und Diplomprüfung, § 38 samt Überschrift hinsichtlich der Umbenennung in Reife- und Diplomprüfung, die Überschrift des 5. Unterabschnittes des 8. Abschnittes hinsichtlich der Umbenennung in Reife- und Diplomprüfung, § 41 samt Überschrift hinsichtlich der Umbenennung in Reife- und Diplomprüfung, die Überschrift des 6. Unterabschnittes des 8. Abschnittes, § 45 samt Überschrift sowie die Anlage A mit 1. April 1997,der Titel der Verordnung, die Überschrift des Paragraph 3,, Paragraph 3, Absatz eins und 6, die Überschrift des Paragraph 4,, Paragraph 5, Absatz 4,, die Überschrift des 3. Abschnittes, Paragraph 9, Absatz eins,, der Entfall des Paragraph 10, Absatz eins a,, Paragraph 20, Absatz 12,, die Überschrift des 4. Abschnittes, Paragraph 21, Absatz 4 und 6, die Überschrift des Paragraph 23,, Paragraph 23, Absatz eins, 3 und 6, Paragraph 24, Absatz 6,, die Überschrift des 6. Abschnittes, die Überschrift des Paragraph 26,, die Überschrift des Paragraph 27,, Paragraph 27, Absatz eins,, die Überschrift des 1. Unterabschnittes des 8. Abschnittes hinsichtlich der Umbenennung in Reife- und Diplomprüfung, Paragraph 28, samt Überschrift hinsichtlich der Umbenennung in Reife- und Diplomprüfung, die Überschrift des 2. Unterabschnittes des 8. Abschnittes hinsichtlich der Umbenennung in Reife- und Diplomprüfung, Paragraph 31, samt Überschrift hinsichtlich der Umbenennung in Reife- und Diplomprüfung, die Überschrift des 3. Unterabschnittes des 8. Abschnittes, Paragraph 34, samt Überschrift, die Überschrift des 4. Unterabschnittes des 8. Abschnittes hinsichtlich der Umbenennung in Reife- und Diplomprüfung, Paragraph 38, samt Überschrift hinsichtlich der Umbenennung in Reife- und Diplomprüfung, die Überschrift des 5. Unterabschnittes des 8. Abschnittes hinsichtlich der Umbenennung in Reife- und Diplomprüfung, Paragraph 41, samt Überschrift hinsichtlich der Umbenennung in Reife- und Diplomprüfung, die Überschrift des 6. Unterabschnittes des 8. Abschnittes, Paragraph 45, samt Überschrift sowie die Anlage A mit 1. April 1997,