Norm Berufsbezeichnung „Akademisch geprüfter Europarechtsexperte“ und „Akademisch geprüfte Europarechtsexpertin“× ▾ ‹›Gliederung Berufsbezeichnung „Akademisch geprüfter Europarechtsexperte“ und „Akademisch geprüfte Europarechtsexpertin“ Fassungen (Gesetz) ab 01.10.1993 — BGBl. Nr. 658/1993 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 01.10.199323.02.1996 BGBl. Nr. 658/1993 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. Nr. 82/1996 Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.10.1993 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1§ 2