Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Reife- und Diplomprüfung sowie Diplomprüfung in der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik und in der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik (einschließlich der Schulen für Berufstätige)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 231/1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 558/1994Bundesgesetzblatt Nr. 231 aus 1993, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 558 aus 1994,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 36aParagraph 36 a
Index
70/06 Schulunterricht
Text
2a. Unterabschnitt
Reife- und Befähigungsprüfung sowie Befähigungsprüfung für Kindergärten an der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik, Kolleg
für Kindergartenpädagogik
Form der Reife- und Befähigungsprüfung sowie der Befähigungsprüfung
§ 36a.Paragraph 36 a,
Die Reife- und Befähigungsprüfung sowie die Befähigungsprüfung für Kindergärten, Kolleg für Kindergartenpädagogik, besteht aus einer Hauptprüfung (Klausurprüfung und mündliche Prüfung) gemäß § 2 Abs. 1 Z 1. Die Reife- und Befähigungsprüfung sowie die Befähigungsprüfung für Kindergärten, Kolleg für Kindergartenpädagogik, besteht aus einer Hauptprüfung (Klausurprüfung und mündliche Prüfung) gemäß Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer eins,
Zuletzt aktualisiert am
11.09.2025
Dokumentnummer
NOR12125479
Alte Dokumentnummer
N7199439505J