Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Reife- und Diplomprüfung sowie Diplomprüfung in der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik und in der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik (einschließlich der Schulen für Berufstätige)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 231/1993Bundesgesetzblatt Nr. 231 aus 1993,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 40Paragraph 40
Index
70/06 Schulunterricht
Text
4. Unterabschnitt
Befähigungsprüfung für Sonderkindergärten und Frühförderung an der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik
Form der Befähigungsprüfung
§ 40.Paragraph 40,
Die Befähigungsprüfung für Sonderkindergärten und Frühförderung besteht aus einer Hauptprüfung (Klausurprüfung und mündliche Prüfung) gemäß § 2 Abs. 1 Z 1. Die Befähigungsprüfung für Sonderkindergärten und Frühförderung besteht aus einer Hauptprüfung (Klausurprüfung und mündliche Prüfung) gemäß Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer eins,
Zuletzt aktualisiert am
11.09.2025
Dokumentnummer
NOR12124739
Alte Dokumentnummer
N7199326991J