Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Schutz des archäologischen Erbes
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 405/1994Bundesgesetzblatt Nr. 405 aus 1994,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
79/04 Kultur- und Denkmalschutz
Beachte
Das Übereinkommen wurde gekündigt (vgl. BGBl. III Nr. 230/2014).Das Übereinkommen wurde gekündigt vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 230 aus 2014,).
Text
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarats haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Europäischen Übereinkommen zum Schutz des archäologischen Erbes (BGBl. Nr. 239/1974, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 708/1992) hinterlegt:Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarats haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Europäischen Übereinkommen zum Schutz des archäologischen Erbes Bundesgesetzblatt Nr. 239 aus 1974,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Nr. 708 aus 1992,) hinterlegt:
Staaten: Datum der Hinterlegung
der Beitrittsurkunde:
Kroatien 27. Jänner 1993
Ehemalige jugoslawische
Republik Mazedonien 30. März 1994
Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat Bulgarien das Übereinkommen am 2. Juni 1993 mit Wirksamkeit vom 3. Dezember 1993 gekündigt.
Zuletzt aktualisiert am
11.12.2015
Dokumentnummer
NOR12125219
Alte Dokumentnummer
N7199420438L