Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Privatschule – „Lindenschule“
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 280/1996Bundesgesetzblatt Nr. 280 aus 1996,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Beachte
Verliert gemäß § 28 zweiter Satz des Schulpflichtgesetzes 1985, BGBl. Nr. 76/1985, mit Ablauf des Schuljahres 2017/18 ihre Gültigkeit.Verliert gemäß Paragraph 28, zweiter Satz des Schulpflichtgesetzes 1985, Bundesgesetzblatt Nr. 76 aus 1985,, mit Ablauf des Schuljahres 2017/18 ihre Gültigkeit.
Text
Die erste bis vierte Schulstufe der nach ausländischem Lehrplan geführten Privatschule „Lindenschule“ in Innsbruck wird als zur Erfüllung der Schulpflicht geeignet anerkannt.
Zuletzt aktualisiert am
18.10.2018
Dokumentnummer
NOR12126130
Alte Dokumentnummer
N7199638028L