Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Privatschule – „Regenbogenschule“
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 405/1996Bundesgesetzblatt Nr. 405 aus 1996,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Beachte
Verliert gemäß § 28 zweiter Satz des Schulpflichtgesetzes 1985, BGBl. Nr. 76/1985, mit Ablauf des Schuljahres 2017/18 ihre Gültigkeit.Verliert gemäß Paragraph 28, zweiter Satz des Schulpflichtgesetzes 1985, Bundesgesetzblatt Nr. 76 aus 1985,, mit Ablauf des Schuljahres 2017/18 ihre Gültigkeit.
Text
Die Vorschulstufe sowie die erste bis dritte Schulstufe der nach ausländischem Lehrplan geführten Privatschule „Regenbogenschule“ des Vereins „Regenbogenschule – Verein zur Förderung alternativer Lehrmethoden“ in Gratkorn werden als zur Erfüllung der Schulpflicht geeignet anerkannt.
Zuletzt aktualisiert am
18.10.2018
Dokumentnummer
NOR12126300
Alte Dokumentnummer
N7199656878J