Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Wissenschafts- und Erziehungskooperation - Fortführung der Aktion
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 194/1997Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 194 aus 1997,
Inkrafttretensdatum
01.07.1997
Außerkrafttretensdatum
31.12.2007
Index
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
Langtitel
Protokoll über die Fortführung der Aktion Österreich - Slowakei, Wissenschafts- und Erziehungskooperation
(NR: GP XX RV 559 AB 643 S. 67. BR: AB 5410 S. 624.)
StF: BGBl. III Nr. 194/1997
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 7 Abs. 1 des Protokolls wurden am 15. Jänner bzw. 26. Juni 1997 abgegeben; das Protokoll ist gemäß seinem Art. 7 Abs. 1 mit 1. Juli 1997 in Kraft getreten. Die Mitteilungen gemäß Artikel 7, Absatz eins, des Protokolls wurden am 15. Jänner bzw. 26. Juni 1997 abgegeben; das Protokoll ist gemäß seinem Artikel 7, Absatz eins, mit 1. Juli 1997 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Regierung der Republik Österreich und das Ministerium für Erziehung der Slowakischen Republik (im folgenden als die Vertragsparteien bezeichnet)
von dem Wunsche geleitet, das für die Jahre 1992 bis 1996 vereinbarte und erfolgreich durchgeführte besondere Austauschprogramm mit der Bezeichnung Aktion Österreich - Slowakei, Wissenschafts- und Erziehungskooperation fortzusetzen,
im Hinblick auf die Absicht, ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Slowakischen Republik über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, der Wissenschaft und der Erziehung abzuschließen,
haben folgendes vereinbart:
Schlagworte
Wissenschaftskooperation
Dokumentnummer
NOR11010234
Alte Dokumentnummer
N7199711051U