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§ 9 EvalVO

Fassungen
01.10.1997 bis 31.12.2018 — BGBl. II Nr. 224/1997 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 901.10.199731.12.2018 BGBl. II Nr. 224/1997 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Evaluierungsverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 224 aus 1997, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 9

Inkrafttretensdatum

01.10.1997BGBl. II Nr. 224/1997

Außerkrafttretensdatum

31.12.2018aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018

Abkürzung

EvalVO

Index

72/01 Hochschulorganisation

Text

Evaluierungsbezogenes Berichtswesen

Paragraph 9,

  1. Absatz eins,Der/Die Studiendekan/in hat im Rahmen der Veröffentlichung der Auswertungen von Lehrveranstaltungsbewertungen durch die Studierenden auch über die von ihm/ihr selbst veranlaßten oder durchgeführten Evaluierungen und deren Ergebnisse sowie über die Umsetzung von Ergebnissen der Lehrveranstaltungsbewertungen und der anderen Evaluierungen zu berichten.
  2. Absatz 2,Der/Die Rektor/in hat ein Jahr vor dem Ende seiner/ihrer Funktionsperiode dem Senat schriftlich über die von ihm/ihr veranlaßten Evaluierungen, deren Ergebnisse und ihre Umsetzung sowie über von ihm/ihr als notwendig erachtete Evaluierungen zu berichten.
  3. Absatz 3,Veröffentlichungen des Studiendekans/der Studiendekanin (Absatz eins,), Veröffentlichungen des Rektors/der Rektorin über die Arbeitsberichte der Institutsvorstände sowie Berichte des Rektors/der Rektorin gemäß Absatz 2, sind dem/der Bundesminister/in zur Kenntnis zu bringen.
  4. Absatz 4,Im Hochschulbericht sind sowohl die auf Grund von Evaluierungsergebnissen gesetzten Maßnahmen des Bundesministers/der Bundesministerin als auch die auf gesetzgeberische Maßnahmen bezogenen Evaluierungsergebnisse darzustellen.

Zuletzt aktualisiert am

10.09.2018

Gesetzesnummer

10010035

Dokumentnummer

NOR12126738

Alte Dokumentnummer

N7199712548Y