Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Formulare nach dem Studienförderungsgesetz 1992
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 276/1997 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 318/2002Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 276 aus 1997, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 318 aus 2002,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
72/13 Studienförderung
Beachte
Zum Bezugszeitraum vgl. § 2.Zum Bezugszeitraum vergleiche Paragraph 2,
Text
§ 1. Für das Verfahren zur Zuerkennung von Studienbeihilfe liegen im Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr folgende Formulare auf: Paragraph eins, Für das Verfahren zur Zuerkennung von Studienbeihilfe liegen im Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr folgende Formulare auf:
SB 1/97W für die Anträge auf Gewährung einer Studienbeihilfe und Erhöhung einer Studienbeihilfe;
SB 2.1/97 für die Mitteilung wichtiger Gründe für die Überschreitung der Anspruchsdauer (§ 19 Abs. 2 bis 4 StudFG), den Antrag auf Verlängerung der Anspruchsdauer um ein weiteres Semester (§ 19 Abs. 6 Z 1 StudFG) und den Antrag auf Nachsicht von der Überschreitung der Studienzeit (§ 19 Abs. 6 Z 2 StudFG);SB 2.1/97 für die Mitteilung wichtiger Gründe für die Überschreitung der Anspruchsdauer (Paragraph 19, Absatz 2 bis 4 StudFG), den Antrag auf Verlängerung der Anspruchsdauer um ein weiteres Semester (Paragraph 19, Absatz 6, Ziffer eins, StudFG) und den Antrag auf Nachsicht von der Überschreitung der Studienzeit (Paragraph 19, Absatz 6, Ziffer 2, StudFG);
SB 4/97 für Erklärungen zu § 11 Studienförderungsgesetz 1992;SB 4/97 für Erklärungen zu Paragraph 11, Studienförderungsgesetz 1992;
SB 6/97W für Erklärungen zu den Einkommensunterlagen im Sinne des § 11 Studienförderungsgesetz 1992;SB 6/97W für Erklärungen zu den Einkommensunterlagen im Sinne des Paragraph 11, Studienförderungsgesetz 1992;
SB 7/96 für die Erklärung der Zeiten des Selbsterhaltes;
SB 9/96 für die Erklärung der Zeiten der Tätigkeit als Studentenvertreter im Sinne des Hochschülerschaftsgesetzes 1973;
SB 10/92 für den Erfolgsnachweis;
SB-AS 1/97 für den Antrag auf Gewährung einer Beihilfe für ein Auslandsstudium;
SB-AS 2/94 für den Studienerfolgsnachweis über die im Ausland betriebenen Studien;
LS-SB 1/97 für die Überprüfung von Voraussetzungen nach dem Studienförderungsgesetz 1992 zur Zuerkennung von Leistungs- und Förderungsstipendien.
Schlagworte
Leistungsstipendium
Dokumentnummer
NOR12126866
Alte Dokumentnummer
N7199748697L