Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Abkommen zwischen Österreich und Frankreich über die filmwirtschaftlichen Beziehungen
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 163/1997Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 163 aus 1997,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 11Artikel 11
Index
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
Text
ABSCHNITT IIABSCHNITT römisch zwei
Filmaustausch und Verleihförderung
Artikel 11
(1)Absatz eins,Beide Vertragsparteien messen der Förderung des Absatzes von Filmen der jeweiligen anderen Vertragspartei besondere Bedeutung bei.
(2)Absatz 2,Unter dem Vorbehalt des jeweils geltenden innerstaatlichen Rechts unterliegen der Verkauf, die Einfuhr, die Auswertung und generell die Verbreitung der Filme jeder Vertragspartei keinerlei Beschränkungen.
(3)Absatz 3,Die Übertragung der Einnahmen aus dem Verkauf und der Auswertung der im Rahmen dieses Abkommens eingeführten Filme erfolgt in Anwendung der Koproduktionsverträge gemäß dem jeweils geltenden innerstaatlichen Recht der Vertragsparteien.
Zuletzt aktualisiert am
14.03.2017
Dokumentnummer
NOR12126881
Alte Dokumentnummer
N7199748970L