Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Abkommen zwischen Österreich und Frankreich über die filmwirtschaftlichen Beziehungen
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 163/1997Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 163 aus 1997,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 7Artikel 7
Index
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
Text
Artikel 7
Die Anerkennung der zuständigen Behörden der beiden Staaten wird unter den gleichen Bedingungen jenen Filmen gewährt, die von Produzenten der Republik Österreich und der Französischen Republik gemeinsam mit Produzenten dritter Staaten hergestellt werden, mit denen Österreich oder Frankreich durch ein Koproduktionsabkommen verbunden ist.
Zuletzt aktualisiert am
14.03.2017
Dokumentnummer
NOR12126877
alte Dokumentnummer
N7199748966L