Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Abkommen zwischen Österreich und Liechtenstein über die Gleichwertigkeiten der Reifezeugnisse und des Hochschulwesens
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 176/1997 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 207/2017Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 176 aus 1997, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 207 aus 2017,
Typ
Vertrag - Liechtenstein
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 10Artikel 10
Index
79/01 Schulen, Universitäten
Text
Artikel 10
Dieses Abkommen wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Jeder Vertragsstaat kann das Abkommen unter Einhaltung einer einjährigen Frist schriftlich kündigen.
Zu Urkund dessen haben die gefertigten Bevollmächtigten das vorliegende Abkommen unterzeichnet und mit Siegeln versehen.
Geschehen zu Wien am 30. September 1996 in zwei Urschriften.
Zuletzt aktualisiert am
29.11.2017
Dokumentnummer
NOR12126906
Alte Dokumentnummer
N7199749699L