Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Universitätsbibliotheksverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 116/1997 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 419/1999Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 116 aus 1997, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 419 aus 1999,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 13Paragraph 13
Index
72/01 Hochschulorganisation
Beachte
Zum Inkrafttreten vgl. § 11 Abs. 1.Zum Inkrafttreten vergleiche Paragraph 11, Absatz eins,
Text
Sperre von Diplomarbeiten und Dissertationen
§ 13. (1) Anläßlich der Ablieferung von Diplomarbeiten und Dissertationen gemäß § 25 Abs. 4 Allgemeines Hochschulstudiengesetz - AHStG, BGBl. Nr. 177/1966, in der geltenden Fassung, sind die Verfasserinnen und Verfasser berechtigt, den Ausschluß der Benützung der abgelieferten Exemplare für längstens fünf Jahre zu beantragen. Dem Antrag ist stattzugeben, wenn glaubhaft gemacht wird, daß wichtige rechtliche oder wirtschaftliche Interessen der oder des Studierenden gefährdet sind.Paragraph 13, (1) Anläßlich der Ablieferung von Diplomarbeiten und Dissertationen gemäß Paragraph 25, Absatz 4, Allgemeines Hochschulstudiengesetz - AHStG, Bundesgesetzblatt Nr. 177 aus 1966,, in der geltenden Fassung, sind die Verfasserinnen und Verfasser berechtigt, den Ausschluß der Benützung der abgelieferten Exemplare für längstens fünf Jahre zu beantragen. Dem Antrag ist stattzugeben, wenn glaubhaft gemacht wird, daß wichtige rechtliche oder wirtschaftliche Interessen der oder des Studierenden gefährdet sind.
(2)Absatz 2,Abs. 1 tritt außer Kraft, wenn die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Verordnung im Bundesgesetzblatt gültige Fassung des § 25 Abs. 4 AHStG geändert oder durch eine andere gesetzliche Bestimmung ersetzt wird.Absatz eins, tritt außer Kraft, wenn die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Verordnung im Bundesgesetzblatt gültige Fassung des Paragraph 25, Absatz 4, AHStG geändert oder durch eine andere gesetzliche Bestimmung ersetzt wird.
Dokumentnummer
NOR12127144
Alte Dokumentnummer
N7199762677J