Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Kooperationsabkommen - Kündigung
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 60/1998Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 60 aus 1998,
Typ
Vertrag – Eu. Hochschulinstitut
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
79/01 Schulen, Universitäten
Text
Kündigung
Der Bundespräsident erklärt im Namen der Republik Österreich das am 5. Oktober 1992 in Florenz unterzeichnete Kooperationsabkommen zwischen der Republik Österreich und dem Europäischen Hochschulinstitut *1) gemäß seinem Art. 12 Abs. 1 zum Ende des Hochschuljahres 1997/98 für gekündigt. Der Bundespräsident erklärt im Namen der Republik Österreich das am 5. Oktober 1992 in Florenz unterzeichnete Kooperationsabkommen zwischen der Republik Österreich und dem Europäischen Hochschulinstitut *1) gemäß seinem Artikel 12, Absatz eins, zum Ende des Hochschuljahres 1997/98 für gekündigt.
Wien, am 6. Jänner 1998
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Urkunde wurde am 27. Jänner 1998 im italienischen Außenministerium hinterlegt.
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*1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 741/1994 *1) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 741 aus 1994,
Dokumentnummer
NOR12127368
Alte Dokumentnummer
N7199811793U