Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und über die Bezeichnungen „Akademische Unternehmensleiterin“ und „Akademischer Unternehmensleiter“
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 318/1998Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 318 aus 1998,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Index
72/02 Studienrecht allgemein
Text
§ 2.Paragraph 2,
Der wissenschaftliche Leiter des „Lehrganges universitären Charakters für die Unternehmensnachfolge im Familienbetrieb“ hat an die Absolventinnen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademische Unternehmensleiterin“ und an die Absolventen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademischer Unternehmensleiter“ zu verleihen.
Zuletzt aktualisiert am
25.02.2026
Dokumentnummer
NOR12127468
Alte Dokumentnummer
N7199812438O