Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und über die Bezeichnungen „Akademische Europarechtsexpertin“ und „Akademischer Europarechtsexperte“
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 226/1998Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 226 aus 1998,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Index
72/02 Studienrecht allgemein
Text
§ 2.Paragraph 2,
Die wissenschaftlichen Leiter des Lehrganges universitären Charakters „Post-Graduate Lehrgang für Europarecht – Akademische Europarechtsexpertin/Akademischer Europarechtsexperte“ haben an die Absolventinnen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademische Europarechtsexpertin“ und an die Absolventen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademischer Europarechtsexperte“ zu verleihen.
Zuletzt aktualisiert am
24.02.2026
Dokumentnummer
NOR12127851
Alte Dokumentnummer
N7199852769L