Norm Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und über die Bezeichnungen „Akademische Europarechtsexpertin“ und „Akademischer Europarechtsexperte“× ▾ ‹›Gliederung Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und über die Bezeichnungen „Akademische Europarechtsexpertin“ und „Akademischer Europarechtsexperte“ Fassungen (Gesetz) ab 01.08.1998 — BGBl. II Nr. 226/1998 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 01.08.199831.07.2004 BGBl. II Nr. 226/1998 (Stammfassung) · aufgehoben Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.08.1998 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1§ 2§ 3§ 4