Rechtstracker.at

§ 11

Fassungen
01.01.1999 bis 31.12.2000 — BGBl. II Nr. 463/1998 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 1101.01.199931.12.2000 BGBl. II Nr. 463/1998 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 2/2001

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Museumsordnung des Kunsthistorischen Museums

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 463 aus 1998, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 2 aus 2001,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 11

Inkrafttretensdatum

01.01.1999BGBl. II Nr. 463/1998

Außerkrafttretensdatum

31.12.2000aufgehoben durch BGBl. II Nr. 2/2001

Index

77 Kunst, Kultur

Text

Profit Center (wirtschaftliche Angelegenheiten)

Paragraph 11, Obwohl die wissenschaftliche Anstalt KHM gemäß der internationalen Museumsdefinition (ICOM) eine Non-profit-Organisation darstellt, eine Gewinnerzielung demnach nicht zum direkten Aufgabenbereich des KHM zählt, dient das Profit Center der notwendigen Einbindung der wirtschaftlichen Aufgaben des KHM. In dieser Abteilung werden alle wirtschaftlichen Tätigkeiten des KHM zusammengefaßt, die sich aus der ehemaligen Teilrechtsfähigkeit ergeben. Dazu gehören

  1. Litera a
    sämtliche Angelegenheiten der Museumsshops, wie Errichtung, Betrieb, Gestaltung und Marketing;
  2. Litera b
    die Produktentwicklung, vor allem in Hinsicht auf die eigenen Sammlungsbestände oder in bezug auf Sonderausstellungen;
  3. Litera c
    der Vertrieb von entsprechenden Produkten nach außen - sei es in Form von Geschäftsverbindungen zu anderen großen Museen oder in Form von Mailingaktionen;
  4. Litera d
    die Zusammenarbeit mit anderen Betriebsgesellschaften;
  5. Litera e
    die Abwicklung der Vermietung und Verpachtung von Räumlichkeiten oder Teilbereichen des KHM, soweit die Aufgabenstellungen des KHM davon nicht beeinträchtigt werden. Der Bereich Veranstaltungswesen schließt die entsprechenden Miet- und gegebenenfalls Pachtverträge ab, führt den Terminplan und stellt den Kontakt zu verschiedenen Cateringfirmen und anderen Veranstaltern her. Bei der Durchführung von Veranstaltungen in Räumlichkeiten des KHM hat die Sicherheit des Sammlungsgutes höchste Priorität;
  6. Litera f
    die Durchführung von Sponsoraktionen bzw. die Gewinnung von Sponsoren, Förderern und Mäzenen für das KHM. Der Bereich Sponsorwesen hat die Aufgabe, durch vielfältige Kontakte mit Förderervereinen, Sponsoren, Industriebetrieben, Banken und anderen Wirtschaftsunternehmen die Finanzgebarung des KHM durch das Aufbringen entsprechender Sponsorsummen zu unterstützen. Die im Einvernehmen mit der Generaldirektion vorgenommenen Sponsorengespräche sollten in ihrer Zielsetzung der Würde und dem Ansehen des Hauses angemessen sein. Dasselbe gilt für den Charakter und die Durchführung von Sponsorenveranstaltungen in Räumlichkeiten des KHM;
  7. Litera g
    Dem Bereich Reproduktion ist das Fotoatelier beigeordnet, soweit dieses nicht durch die Außenvergabe von Fotoaufträgen ersetzt wird. Der Bereich Reproduktion des KHM archiviert und verwaltet das gesamte Negativ- und Fotomaterial der Sammlungen des KHM. Er ist verantwortlich für die Entgegennahme und die Durchführung von Fotobestellungen. Er erteilt die entsprechenden Reproduktionsrechte auf Grund der jeweils geltenden Preislisten;
  8. Litera h
    Das Fotoatelier ist für die Erstellung von Dokumentationsaufnahmen und Sammlungsfotos für wissenschaftliche und öffentliche Zwecke verantwortlich. Es übernimmt grundsätzlich Aufträge von sämtlichen Sammlungen und Abteilungen des KHM, wobei die Abwicklung der Aufträge von Terminvorgaben und Auftragsumfang abhängig ist. Zur Steuerung des Arbeitspensums ist für alle Auftraggeber die schriftliche Auftragserteilung an das Fotoatelier erforderlich, die mit Datum der Auftragserteilung und gewünschtem Fertigstellungsdatum versehen sein muß. Grundsätzlich können Fotoarbeiten auch aus dem Hause ausgelagert werden, wenn dies den organisatorischen Ablauf effizienter gestaltet. Das Fotoatelier ist ebenso zuständig für die Anfertigung von Dokumentationsaufnahmen bei Ausstellungseröffnungen, Sonderveranstaltungen und Sonderausstellungen. Die entsprechenden Dokumentationsfotos sind dem Museumsarchiv auszuhändigen, die Abwicklung sämtlicher Fotoangelegenheiten, wie etwa der Wiedervertrieb von Bildrechten, erfolgt über die Reproduktionsabteilung.

Schlagworte

Mietvertrag, Negativmaterial

Gesetzesnummer

10010111

Dokumentnummer

NOR12128061

Alte Dokumentnummer

N7199856000L